Ein Mindestlohn für Pflegekräfte in Ost und West

Statement zur Forderung von Ministerin Stefanie Drese

Schwerin, 30. November 2017. Die AOK Nordost begrüßt die nachhaltige Forderung der Sozialministerin in Mecklenburg-Vorpommern, Stefanie Drese, nach einem einheitlichen Mindestlohn für die Pflegekräfte in Ost und West. Die Gesundheitskasse ist hier sogar schon einen Schritt weiter und sorgt bereits dafür, dass in vielen Fällen Pflegekräfte im Nordosten den in Westdeutschland gezahlten Mindestlohn erhalten. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis durch die Pflegeeinrichtungen, dass die erhöhten Vergütungen auch für die Entlohnung der Mitarbeiter verwendet werden.

„Denn Pflegekräfte müssen angemessen und tarifgerecht bezahlt werden. In allen Vergütungsverhandlungen mit den Pflegeunternehmen und ihren Interessensvertretungen setzen sich die AOK Nordost und andere Kranken- und Pflegekassen schon seit Jahren für eine angemessene Bezahlung ein“, sagt Frank Michalak, Vorstand der AOK Nordost. Tarifpartner für einen einheitlichen Mindestlohn sind allerdings die Pflegeunternehmen und deren Arbeitnehmervertreter und nicht die Kostenträger (Pflegekassen und kommunale Sozialhilfeträger). Trotzdem war es die AOK, die in der politischen Debatte um das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) maßgeblich darauf drängte, dass bei Vergütungsvereinbarungen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen mit den Kostenträgern eine ausreichende Transparenz über die Entlohnung der Mitarbeiter hergestellt wird. Die Aussage, dass sie tarifgerechte Löhne zahlen, müssen die Arbeitgeber nunmehr auch tatsächlich belegen, so Michalak weiter.