CORONA IN SCHWERIN - wichtige Informationen

„Kontaktverbot wird durchgesetzt“

„Das Beste ist es zuhause  zu  bleiben,  wenn  Sie  nicht  unbedingt  raus  müssen. Falls Sie doch an die frische Luft und Spazieren gehen wollen,ist  es  wichtig,  auch  dabei  genügend  Abstand  zu anderen  zu halten.
Virus unter dem Mikroskop, Foto: Pixabay

Schwerin • Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung die gestern zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus für Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. So gilt ab sofort in Mecklenburg-Vorpommern das bundesweit vereinbarte Kontaktverbot. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur noch alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet, also zum Beispiel für Familien mit mehreren Kindern. 

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Fußpflege, Logopäden, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sind ab heute 20.00 Uhr geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen in Physio- und Ergotherapien oder z.B. medizinische Fußpflege bleiben weiter möglich. Auch die Bau- und Gartenbaumärkte in Mecklenburg-Vorpommern müssen heute um 20.00 Uhr schließen. Dies gilt nicht für den Verkauf an gewerbliche Kunden. Ein Abhol- und Lieferservice für gewerbliche und private Kunden ist weiter möglich. 

„Jetzt müssen alle die Regeln einhalten! Nur dann ist es möglich, die schnelle Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Ich bedanke mich bei allen, die mitziehen und mithelfen. Das sollten wir alle tun“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Da die Hausarztüberweisungen zur Verdachtsabklärung in das Abstrichzentrum stark zugenommen haben, wird die Kapazität des Testzentrums verdoppelt die Arbeit aufnehmen. Um lange Wartezeiten zu vermeiden stellt das Testzentrum auf Terminvergabe um. Patienten mit Hausarztüberweisung zum Testzentrum melden sich unter 545-3330 und erhalten dort einen Termin.

Die Landeshauptstadt Schwerin schließt ihr Stadthaus bis 19. April 2020 für den Bürgerverkehr. Die telefonische Erreichbarkeit zur Terminabsprache von Notfällen bleibt unter 545-1111 gesichert. Ein Bürgertelefon für alle Fragen rund um das Corona-Virus ist unter 545-3333 von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr erreichbar. Alle online gebuchten Termine in der Stadtverwaltung entfallen bis 19. April 2020 ersatzlos und müssen nicht durch den Bürger storniert werden. Onlinedienste zur Ausstellung von Meldebescheinigungen und Geburtsurkunden können weiterhin in Anspruch genommen werden.

Eheschließungen nur noch im Rathaus möglich Das Standesamt wird weiterhin Geburts- und Sterbeurkunden ausstellen. Eltern können per Post die Originaldokumente an das Standesamt schicken und erhalten die Dokumente auch per Post zugeschickt. Eheschließungen, die bis 19. April angemeldet waren, können nur noch im Alten Ratssaal des Rathaus Schwerin, nicht aber an anderen Trauorten durchgeführt werden. Die Trauungen sind nur im Beisein des Brautpaares, des Standesbeamten, von Verwandten ersten Grades (Eltern, Kinder) und der bereits vorher angemeldeten Trauzeugen möglich. Andere Gäste sind nicht zugelassen. Das Standesamt wird die Brautpaare telefonisch kontaktieren.

Notdienste eingerichtet Für Barzahlungen bietet das Sozialamt einen Notdienst im Stadthaus an. In der Ausländerbehörde ist die telefonische Erreichbarkeit für unabweisbare Fälle unter 545 1812 oder unter auslaenderbehoerde@schwerin.de sichergestellt. Das Bürgerbüro sichert nach telefonischer Rücksprache und Einzelfallprüfung ausgewählte Dienstleistungen unter 545-1111 ab. Für Dokumente und Aufenthaltstitel, die während der Schließzeiten der Stadtverwaltung ablaufen, werden selbstverständlich keine Bußgelder erhoben.

Für Barzahlungen bietet das Sozialamt dienstags und donnerstags in der Zeit von 8 -12 Uhr einen Notdienst im Stadthaus an.

In der Ausländerbehörde ist die telefonische Erreichbarkeit für unabweisbare Fälle unter 545-1812 oder unter auslaenderbehoerde@schwerin.de  sichergestellt.

Das Bürgerbüro sichert nach telefonischer Rücksprache und Einzelfallprüfung ausgewählte Dienstleistungen unter 545-1111 ab. Für Dokumente und Aufenthaltstitel, die während der Schließzeiten der Stadtverwaltung ablaufen, werden selbstverständlich keine Bußgelder erhoben.

Ein Bürgertelefon für alle Fragen rund um das Corona-Virus ist unter 545-3333 von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr erreichbar.

Alle online gebuchten Termine in der Stadtverwaltung entfallen bis 19. April 2020 ersatzlos und müssen nicht durch den Bürger storniert werden.

Das Stadthaus bleibt bis zum 19. April 2020 für den Besucherverkehr geschlossen.

Telefonische Erreichbarkeit von 8 bis 16 Uhr gesichert

Montag bis Freitag von 8 – 16 Uhr

  • Bürgertelefon 545-3333
  • Bürgerbüro 5454-1111
  • Standesamt 545-1690; standesamt@schwerin.de
  • Ausländerbehörde 545-1812; auslaenderbehoerde@schwerin.de
  • Zentrale 545-0
  • Bürgertelefon 545-3333
  • Bürgerbüro 5454-1111
  • Terminvergabe Testzentrum (nur mit Überweisung) 545-3330
  • Zentrale 545-0
  • Kundenservice SAS 577-0200; service@sas-schwerin.de


Quelle: Pressestelle Landeshauptstadt Schwerin