Busse mit eingeschaltetem Warnblinklicht

Fahrschullehrer René Mihm erklärt das richtige Verhalten hinter den Fahrzeugen

Ein Bus steht mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle am Straßenrand. Nachfolgende Autofahrer wissen in dieser Situation oft nicht, wie sie reagieren sollen – warten oder vorbeifahren?
Vorsicht bei Bussen mit Warnblinklicht, Foto: NVS

Schwerin • Ein Bus steht mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle am Straßenrand. Nachfolgende Autofahrer wissen in dieser Situation oft nicht, wie sie reagieren sollen – warten oder vorbeifahren? Die hauspost befragte NVS-Fahrschullehrer René Mihm zu den rechtlichen Regelungen.

hauspost: Darf ich als Autofahrer einen Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht überholen oder nicht?
René Mihm: Zuerst einmal gilt die Grundregel § 1: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Die Verhaltensregel besagt dann, dass Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, nicht überholt werden dürfen. Wenn ein Bus mit Warnblinklicht in der Haltestelle steht und wenn Fahrgäste einoder aussteigen, darf links nur mit Schrittgeschwindigkeit und Abstand vorbeigefahren werden. So ist eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss man warten.

hauspost: In welche Haltestellen fahren Busse mit eingeschaltetem Warnblinklicht ein?
René Mihm: In Schwerin ist das am Hauptbahnhof und am Platz der Freiheit in Richtung Lessingstraße sowie bei Schulbussen an gekennzeichneten Haltestellen vor Schulen der Fall.

hauspost: Müssen Bus- oder Straßenbahnfahrer denn nicht sowieso blinken, wenn sie die Haltestelle ansteuern?
René Mihm: Der nachfolgende Verkehrsteilnehmer darf sich nicht darauf verlassen, dass der Busfahrer den Richtungsanzeiger setzt. Laut Straßenverkehrsordnung ist die Anzeige des Haltens gesetzlich nämlich nicht vorgeschrieben. Beim Verlassen der Haltestelle muss er aber in jedem Fall blinken. Dann gilt: Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen.

ml