Bessere Versorgung im Alter
Neues Pflegestärkungsgesetz bringt viele Vorteile für Pflegebedürftige und ihre Familien
Schwerin • Ab 1. Januar wird in der Pflegepraxis vieles anders. Was sich durch die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade ändert und was dies für Betroffene bedeutet, erläutert Niederlassungsleiter Felix Pankratz.
hauspost: Auf welche Veränderungen müssen sich Pflegebedürftige und deren Angehörige einstellen?
Felix Pankratz: Das Pflegestärkungsgesetz definiert Pflegebedürftigkeit ganz neu. Dieser grundlegende Systemwechsel bringt Pflegebedürftigen und ihren Familien viele Vorteile. Beispielsweise stehen nicht mehr nur die körperlichen Beeinträchtigungen im Fokus, sondern alle Aspekte der Pflegebedürftigkeit. Menschen, die zum Beispiel eine demenzielle Erkrankung haben, werden den körperlich eingeschränkten Pflegebedürftigen gleichgestellt.
hauspost: Welche Vorteile hat die Neuregelung?
Felix Pankratz: Ab sofort orientiert sich die Pflegebedürftigkeit nicht mehr an einem in Minuten gemessenen Hilfebedarf, sondern daran, wie stark die Selbstständigkeit beziehungsweise die Fähigkeiten des Menschen bei der Bewältigung seines Alltags beeinträchtigt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Selbstständigkeit durch körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen beeinträchtigt ist. Bewertet wird allein, ob ein Mensch in der Lage ist, die jeweilige Aktivität praktisch durchzuführen.
hauspost: Was ändert sich bei den Begutachtungskriterien durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)?
Felix Pankratz: Statt der bisherigen drei Pflegestufen gelten jetzt fünf Pflegegrade. Generell gilt: Je höher der Pflegegrad, desto mehr ist der Mensch in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt und auf personelle Hilfe angewiesen. Dies macht es möglich, Art und Umfang der Leistung genauer auf den jeweiligen Bedarf abzustimmen.
hauspost: Ändert sich etwas bei den Leistungen für bereits Pflegebedürftige?
Felix Pankratz: Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, muss sich um nichts kümmern. Die Betroffenen werden automatisch in den entsprechenden Pflegegrad übergeleitet. Pflegebedürftige mit ausschließlich körperlichen Beeinträchtigungen erhalten anstelle der bisherigen Pflegestufe den nächsthöheren Pflegegrad.
Aus der Pflegestufe 1 wird dann der Pflegegrad 2. Versicherte, bei denen zusätzlich eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde, bekommen den übernächsten Pflegegrad, beispielsweise statt Pflegestufe 1 den Pflegegrad 3. Niemand wird durch die Umstellung schlechter gestellt. Die AOK informiert alle Betroffenen in einem persönlichen Brief über ihren Pflegegrad.
hauspost: Wie unterstützt die AOK ihre Versicherten darüber hinaus?
Felix Pankratz: Landesweit stehen Pflegeberater der Gesundheitskasse allen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zur Seite. Sie beraten individuell – auf Wunsch auch zu Hause - und helfen so, eine passgenaue Versorgung zu organisieren. Unterstützung gibt es auch in den regionalen Pflegestützpunkten. Alle Informationen gibt es unter www.aok.de/pflege.