Bei Schäden und Unfällen
WGS-Mieter profitieren von umfassender Sammelversicherung
Schwerin • Wenn es im Alltag zu einem Schaden oder Unfall kommt, ist es beruhigend, eine passende Versicherung zu haben. Dies gilt im privaten Bereich der Mieter ebenso wie für die WGS als Vermieter von mehr als 10.000 Wohneinheiten.
Die Wohnungsgesellschaft schützt ihre Mieter und Objekte durch eine Sammelversicherung. „Sie umfasst drei Komponenten“, erläutert Manuela Kuhnke, Abteilungsleiterin für Vertrags-, Betriebskosten- und Forderungsmanagement bei der WGS. „Das sind die Gebäudehaftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung und Glasversicherung.“ Die Glasversicherung ersetzt die Kosten, wenn eine zerbrochene Scheibe erneuert werden muss. Das gilt auch für eine Notverglasung. „Kratzer und Schrammen sind dagegen nicht versichert“, so Manuela Kuhnke.
„Dafür deckt die Versicherung Glasbruchschäden ab, die durch Feuer, Blitz oder Explosion entstanden sind.“ Die Gebäudehaftpflichtversicherung gewährt Schutz, wenn ein Dritter Schadenersatz aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen verlangt. Das gilt zum Beispiel, wenn ein Fußgänger auf einem vereisten Weg vor dem Wohnhaus ausrutscht und sich verletzt.
Manuela Kuhnke erklärt die dritte Komponente der Sammelversicherung: „Bei Sturm- und Hagelschäden am Haus tritt die Gebäudeversicherung ein. Zusätzlich sind Schäden durch Feuer und Leitungswasser versichert.“ Die Sammelversicherung ist Gegenstand der jährlichen Betriebskostenabrechnung. „Unsere Mieter helfen durch einen sorgfältigen Umgang mit Installationsgeräten – wie Heizkörpern, Gasthermen und Sanitäranlagen – dabei, Schäden zu minimieren“, so Manuela Kuhnke. „Damit lässt sich beeinflussen, inwieweit der jährliche Versicherungsbeitrag steigt.“
Wer darüber hinaus Schäden außerhalb seiner vier Wände bei der WGS meldet, trägt dazu bei, mögliche Verantwortliche aufzuspüren, sodass keine Versicherung eintreten muss. Das senkt ebenfalls die Betriebskosten.
Janine Pleger