Auf Nummer sicher bei Einlagen für Arbeitsschuhe

STOLLE gewährleistet Arbeitssicherheit

Wolfgang Götz bei der Anprobe eines Arbeitsschuhs mit zertifizierter Einlage
Wolfgang Götz bei der Anprobe eines Arbeitsschuhs mit zertifizierter Einlage, Foto: maxpress

Schwerin • Arbeitssicherheit ist ein wichtiger Baustein für die Arbeitsplatzumgebung – mit vielen gesetzlichen Regelungen. Das betrifft auch die Arbeitskleidung, wie sie in einigen Berufen üblich ist. Wolfgang Götz von STOLLE kommt fast jeden Tag mit diesem Thema in Berührung. Der Orthopädie-Schuhmacher ist auf Arbeitssicherheitsschuhe spezialisiert. Er fertigt Maßeinlagen nach genauen zertifizierten Baumustern („TÜV-Prüfung” für Schuhe) an. Denn die Verwendung von orthopädischen Freizeiteinlagen in Arbeitssicherheitsschuhen ist nicht zulässig und kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Sicherheitsschuhe werden von der Berufsgenossenschaft als Schutzkleidung beispielsweise im Handwerk, Bauwesen, Rettungsdienst oder bei der Feuerwehr vorgeschrieben. „Verwendet jemand im Alltag orthopädische Einlagen oder selbst kuschelige Lammfelleinlagen, darf er diese nicht einfach im Arbeitsschuh tragen. Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass viele Arbeitnehmer, aber auch Arbeitgeber, diese Vorschriften nicht kennen. Gerne beraten wir Unternehmen und unterstützen sie“, sagt Wolfgang Götz.
Denn die Unwissenheit bedeutet im schlimmsten Fall, dass die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall keinen Cent für den Versicherten zahlt. Allein deshalb ist es ratsam, die Richtlinie DGUV 112-191, die alle Regelungen rund um orthopädische Einlagen und Zurichtungen von Arbeitssicherheitsschuhen umfasst, zu beachten.
Da die entsprechende Versorgung nur für zugelassene Modelle erfolgen kann, sollten nur Fachbetriebe die Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe herstellen und anpassen. „Die Verwendung anderer als die vom Schuhhersteller vorgeschriebenen Schuheinlagen ist unzulässig, weil der Schuh gegenüber dem geprüften Baumuster verändert wird. Wichtige Eigenschaften der Schuhe, wie zum Beispiel Antistatik und Resthöhe der Zehenschutzkappen könnten verloren gehen.“
An dieser Stelle bietet das Sanitätshaus STOLLE einfache und unkomplizierte Hilfe. „Kommt ein Kunde mit seinem Rezept vom Orthopäden oder Hausarzt zu uns, schauen wir gemeinsam, welches DGUV 112-191-zulässige Schuhmodell geeignet ist und besprechen die Notwendigkeit von orthopädischen Änderungen und Einlagenversorgung. Nach der Beantragung und Genehmigung nehmen wir in unserer Werkstatt dann die Anpassungen vor“, so Wolfgang Götz.
Die Kosten für orthopädischen Einlagen und Nachbearbeitung an Arbeitssicherheitsschuhen kann je nach Situation die Deutsche Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit, die Berufsgenossenschaft oder der Arbeitgeber tragen. Bei den Antragsformalitäten stehen die Experten von STOLLE ebenfalls gerne zur Seite.

maxpress/ml