Auf dieses Team vertrauen Klinikpatienten

Klinik-Versorger-Team von STOLLE

Schwerin • Nicht nur im neuen Dienstleistungszentrum am Pappelgrund werden STOLLE-Kunden umfassend und individuell versorgt. Ein speziell ausgebildetes Klinik-Team übernimmt sogar die Beratung und Koordination zur Bereitstellung von Hilfsmittel für Patienten während eines Krankenhausaufenthaltes oder zur Entlassung.  

Dank jahrelanger Erfahrung und in Zusammenarbeit mit den Ärzten bieten die erfahrenen Mitarbeiter einen hochwertigen Service, auf den sich alle verlassen können. Benötigt ein Patient während des Klinikaufenthaltes oder zur Entlassung nach Hause oder in eine Reha-Einrichtung medizinische Hilfsmittel wie Kompressionsstrümpfe, Bandagen, Knieorthesen oder Brustprothesen, erfahren Heidi Pätzold, Sandra Hollien, Torsten Bendig und Alexander Bergmann sogleich davon. Nicht selten wird ein Experte des Teams auch auf Station gerufen, um sich den individuellen Fall anzusehen. Dafür sind sie schließlich besonders geschult und wissen in jedem Bereich perfekt zu beraten.
Einmal quer über die Straße ist das Klinik-Versorger-Team außerdem im Nu bei den Helios Kliniken – ein enormer Zeitvorteil. Doch auch Patienten des ­MediClin Krankenhauses in Crivitz oder der Asklepios Klinik in Parchim vertrauen auf die Unterstützung durch das Sanitätshaus STOLLE.
„Es kommt aber auch vor, dass wir die Kontaktdaten der Angehörigen erhalten. Dann kümmern wir uns darum, dass zum Beispiel Pflegebett, Duschhocker oder Rollator termingerecht bei der Entlassung des Patienten zu Hause bereit stehen“, sagt Torsten Bendig vom Klinik-Versorger-Team. „Die Kollegen vom Reha-Außendienst bauen die Hilfsmittel auf, übernehmen die Einweisung und prüfen, ob im Wohnumfeld weitere Hilfsmittel benötigt werden, wie Haltegriffe im Bad oder eine kleine Rampe an der Türschwelle.“

Wünscht der Patient während eines Krankenhausaufenthaltes und im Rahmen der Entlassung die Versorgung durch ein bestimmtes Sanitätshaus, so hat das Krankenhaus die Pflicht, diese Versorgung wunschgemäß sicherzustellen. Im Rahmen des Patientenwahlrechts muss der Versicherte sich nicht nur Hausarzt und Krankenhaus aussuchen, sondern auch Apotheke und Sanitätshaus. Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, dies zu ermöglichen und auch dazu angehalten, auf das Patientenwahlrecht vor der Versorgung ausdrücklich hinzuweisen. Außerdem kann der Dienstleister auf Kundenwunsch jederzeit gewechselt werden.