Antworten auf häufige Fragen

Immer wieder gibt es Unklarheiten beim Thema Organspende

Schwerin • Dass einer Entnahme von Organen oder Gewebe im Organspendeausweis (OSA) auch widersprochen werden kann, wissen viele nicht. Frank Ahrend, Geschäftsführer der AOK Nordost, klärt weitere Fragen.  

hauspost: Wo gibt es OSAs?
Frank Ahrend: Bei den Krankenkassen, in vielen Apotheken, Krankenhäusern und Arztpraxen, online bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der Deutschen Stiftung Organtransplantation.

hauspost: Ist eine ärztliche Untersuchung notwendig?
Frank Ahrend: Nein. Allerdings schließen bestimmte Infektionen oder Krebserkrankungen eine Spende aus. Ob eine Organspende infrage kommt, entscheiden die Ärzte nach den erhobenen Befunden. Ist eine chronische Krankheit bekannt, sollte sie auf dem OSA notiert werden. 

hauspost: Wo wird der OSA aufbewahrt?
Frank Ahrend: Am besten bei den persönlichen Dingen, die man ständig bei sich hat, zum Beispiel beim Personalausweis. 

hauspost: Welche Voraussetzungen müssen für eine Spende erfüllt sein?
Frank Ahrend: Erstens muss der Hirntod des Spenders zweifelsfrei festgestellt werden und zweitens muss für die Entnahme eine Einwilligung vorliegen. 

hauspost: Gibt es eine Altersgrenze?
Frank Ahrend: Nein. Auch Menschen im höheren Alter können Organe spenden, je nach Zustand des Spenderorgans. Ab 16 Jahren kann man einer Spende im OSA aktiv zustimmen. 

hauspost: Kann man der Entnahme bestimmter Organe widersprechen?
Frank Ahrend: Ja. Hierfür sind entsprechende Felder im OSA vorgesehen.

hauspost: Werden mögliche Organ- und Gewebespender offiziell registriert?
Frank Ahrend: Nein.

hauspost: Erfährt der Organempfänger, wer das Organ gespendet hat?
Frank Ahrend: Nein, eine Organspende ist anonym.

ml

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