Grillen auf öffentlichen Plätzen in Schwerin verboten
Waldbrandgefahrenstufe 4
Schwerin • Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der landesweit ausgerufenen Waldbrandgefahrenstufe 4 ist in der Landeshauptstadt Schwerin das Grillen auf öffentlichen Plätzen und auf den ausgewiesenen Grillplätzen (Nord- und Südufer Lankower See, Grünanlage Bleicher Ufer, Am Reppin in Mueß und Freizeitpark in Neu Zippendorf) laut städtischer Straßen- und Grünflächensatzung bis auf weiteres untersagt.
„Der kleinste Funkenflug reicht aus, um angrenzende Flächen in Brand zu setzten“, warnt die stellvertretende Chefin der Berufsfeuerwehr Nanne Schumann. „Kommt dann noch Wind hinzu, geraten selbst kleinste Feuer schnell außer Kontrolle.“ Gewarnt wird auch davor, unachtsam noch glimmende Zigarettenreste wegzuwerfen. Auch dadurch werden oft Brände verursacht. Sobald sich die Lage durch das Ende der Trockenheit entspannt hat, wird die Stadtverwaltung über die Aufhebung des Verbotes informieren.
Pressestelle LHS