Schwerin forciert Krisenplanungen

Betriebe der Kritischen Infrastruktur werden in Vorbereitung einbezogen

Schwerin bereitet sich vor dem Hintergrund der aktuellen Prognosen der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur auf mögliche Engpässe in der Gasversorgung und in der Folge möglicherweise auch in der Heizöl-, Diesel- und Stromversorgung vor.
Auf der Homepage der Landeshauptstadt kann das Formular von Einrichtungen mit „kritischer Infrastruktur“ freiwillig ausgefüllt werden, Foto: maxpress

Schwerin • Schwerin bereitet sich vor dem Hintergrund der aktuellen Prognosen der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur auf mögliche Engpässe in der Gasversorgung und in der Folge möglicherweise auch in der Heizöl-, Diesel- und Stromversorgung vor. „Zurzeit ermitteln die Experten unseres Katastrophenschutzes die Bedarfe und planen u.a. Maßnahmen zum Bevölkerungsschutz, zur Gefahrenabwehr, Sicherung der kritischen Infrastruktur und Arbeitsfähigkeit der Stadtverwaltung und Versorgungsunternehmen“, erläutert Ordnungsdezernent Bernd Nottebaum.

Seit Freitag verschickt die Stadt einen Serienbrief an Unternehmen und Einrichtungen, die als „Kritische Infrastruktur“ gelten. Dazu zählen u.a. Kliniken, Apotheken, Ärzte, Pflegeheime, Wohnungsgesellschaften, Labore, Lebensmittelmärkte, Nahverkehr, Stadtwerke, Abfallentsorgungsunternehmen, Tankstellen, Schulen, Kitas, Banken, Telekommunikations- und Medienunternehmen, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.

Auch wer nicht direkt angeschrieben wurde, aber zur Kritischen Infrastruktur zählt, wird gebeten, an der Datenerhebung unter www.schwerin.de/kritis teilzunehmen. Ordnungsdezernent Bernd Nottebaum bittet die Unternehmen um Mithilfe bei der wichtigen Datenerhebung: „Sie unterstützen damit die Vorbereitung auf die bevorstehenden Herausforderungen und ermöglichen es uns, wirksame Vorkehrungen zu treffen.“

Kritische Infrastrukturen (kurz: KRITIS) sind Einrichtungen und Versorgungsstrukturen mit besonderer Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere erhebliche Folgen eintreten würden.

Gemäß § 13a Landeskatastrophenschutzgesetz M-V (LKatSG M-V) sind Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur angehalten, eine eigene Vorsorgeplanung durchzuführen. Die Unternehmen werden nun zusätzlich aufgefordert, der Stadtverwaltung Schwerin den aktuellen Stand ihrer Vorsorgeplanung, Ansprechpartner für das Krisenmanagement und eine Einschätzung zur eigenen Betroffenheit bei Ausfall von wichtigen Energieträgern mitzuteilen.

Für die Mitteilung steht ein Online-Formular unter www.schwerin.de/kritis zur Verfügung. Die Daten sollten möglichst bis 8. August 2022 bereitgestellt werden. Die Teilnahme an der Datenerhebung ist nach §13a Abs. 2 LKatSG M-V verpflichtend. Gegebenenfalls sollten für die Bereitstellung der Daten zuvor die für die Haustechnik verantwortlichen Personen oder Dienstleister konsultiert werden. Die Verwaltung bittet darum, alle mit Sternchen versehenen Pflichtfelder auszufüllen, da nur vollständig ausgefüllte Formulare abgesandt werden können. Unter www.schwerin.de/kritis sind außerdem weitergehende Informationsangebote und regelmäßige Aktualisierungen zu finden. Für Anfragen steht die Emailadresse kritis@schwerin.de zur Verfügung.

Pressestelle LHS