Einbürgerungen haben sich 2021 fast verdoppelt
131 Menschen aus 20 Ländern erhielten die deutsche Staatsbürgerschaft
Schwerin • Der Wunsch nach Einbürgerung ist in der Landeshauptstadt weiterhin ungebrochen: 2021 sind in Schwerin 131 Menschen aus 20 unterschiedlichen Staaten deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger geworden, im Jahr 2020 waren es 78. Die größte Gruppe waren dabei Schwerinerinnen und Schweriner mit syrischer Staatsbürgerschaft (78). Aber auch die Herkunftsländer Ukraine (13), Armenien (5), Iran (4), Irak (3), Moldau (3) und Weißrussland (3) waren stärker vertreten.
Bereits im ersten Halbjahr 2022 hat die Schweriner Ausländerbehörde 263 weitere Anträge auf Einbürgerung entgegengenommen, wobei die Mehrheit der Antragsteller (255) aus Syrien stammte. „Der Einbürgerungswille ist sehr hoch und deutlich gestiegen. Das ist nicht überraschend, da Einbürgerungsanträge frühestens 6 bis 8 Jahre nach der Zuwanderung gestellt werden können“, bestätigt die Leiterin der Schweriner Ausländerbehörde Conny Schwentner. Daher ist es auch nicht überraschend, dass jetzt viele Menschen, die 2015 und 2016 aufgrund des Bürgerkriegs in Syrien nach Schwerin kamen und inzwischen gut integriert sind, jetzt die deutsche Staatsbürgerschaft anstreben.
„Die Entscheidung für die deutsche Staatsbürgerschaft ist ein Bekenntnis zu unseren Werten und ein Zeichen gelingender Integration. Jetzt können diese Menschen in unserer Stadt auch noch mehr mitgestalten, zum Beispiel auf allen Ebenen wählen und sich wählen lassen“, sagt Oberbürgermeister Rico Badenschier. Die Einbürgerungsfeier für die neuen Staatsbürger kündigt er für Dezember an. Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, zählt nicht nur der Wille allein. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass diejenige oder derjenige im Regelfall einen achtjährigen Aufenthalt in der Bundesrepublik vorweisen kann. In bestimmten Fällen – etwa besonderen Integrationsleistungen oder der Eheschließung beziehungsweise Lebenspartnerschaft mit einem/einer Deutschen – ist eine verkürzte Wartezeit möglich.
In jedem Fall muss ein Einbürgerungstest bestanden und Sprachkenntnisse durch eine Prüfung nachgewiesen werden. Darüber hinaus dürfen die Antragsteller nicht vorbestraft sein. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass die Menschen ihren Lebensunterhalt in Deutschland selbst bestreiten. Ferner müssen die Männer und Frauen bereit sein, ihre bisherige Staatsbürgerschaft abzugeben und die demokratische Rechtsordnung der Bundesrepublik anzuerkennen.
Pressestelle LHS