Umlage für Ökostrom fällt weg

Stadtwerke Schwerin geben die Senkung der Abgabe an die Stromkunden vollständig weiter

Um Stromkunden von den steigenden Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung die Abschaffung der EEG-Umlage beschlossen.
Die EEG-Umlage dient der Förderung der Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen, Foto: AdobeStock/fotomek

Schwerin • Um Stromkunden von den steigenden Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung die Abschaffung der EEG-Umlage beschlossen. Früher als ursprünglich geplant, sinkt die Abgabe nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab 1. Juli 2022 von 4,430 Cent je Kilowattstunde brutto auf null Cent je Kilowattstunde. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 1.800 Kilowattstunden im Jahr bedeutet dies für Stromkunden eine Entlastung von jährlich rund 80 Euro.

Hierfür brauchen die Kunden nichts zu tun. Der Wegfall der EEG-Umlage wird automatisch auf der Jahresabrechnung berücksichtigt. Der starke Anstieg der Strompreise wird somit etwas abgefedert, kann aber nicht vollständig aufgefangen werden. Was ist die EEG-Umlage? Eingeführt wurde die Ökostrom-Umlage im Jahr 2000, um die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen zu fördern. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz garantiert dabei den Betreibern dieser Anlagen neben der Abnahme des Stroms auch eine feste Vergütung für jede produzierte Kilowattstunde, die in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird.

Diese Einspeisevergütung ist allerdings höher als die Preise, die an der Strombörse erzielt werden. Die dadurch entstehende Differenz wurde bisher in Form der EEG-Umlage auf alle Verbraucher umgelegt. Ab dem 1. Juli 2022 wird die EEG-Umlage vollständig aus dem Bundeshaushalt bezahlt und nicht wie bislang von Verbrauchern und Unternehmen.

SWS/Andrea Müller