Laborbefunde gelten seit 1. April auch als Isolationsbescheid

Mit dem positiven PCR-Befund Genesenen-Nachweis ausstellen lassen

Mit dem Corona-Virus Infizierte erhalten ab 1. April 2022 vom Gesundheitsamt Schwerin keine gesonderten Isolationsbescheide mehr.
Vereinfachter Ablauf nach PCR-Test, Foto: pixabay

Schwerin • Mit dem Corona-Virus Infizierte erhalten ab 1. April 2022 vom Gesundheitsamt Schwerin keine gesonderten Isolationsbescheide mehr. Über die festgestellte Infektion werden sie mit dem Laborbefund des PCR-Tests und bei Vorliegen der Kontaktdaten zusätzlich per SMS oder E-Mail-Nachricht informiert.

Die Laborbescheide mit dem Nachweis eines positiven PCR Befundes enthalten dann einen zusätzlichen Informationstext des Gesundheitsamtes. Er beinhaltet Verhaltenshinweisen bei der Corona-Infektion, insbesondere die Notwendigkeit einer häuslichen Absonderung nach §5 Corona LVO. Mit dem positiven PCR-Befund können sich Betroffene dann außerdem den Genesenen-Nachweis (z.B. in einer Apotheke) ausstellen lassen.

Er gilt auch als Isolationsbescheid für die Vorlage beim Arbeitgeber. Diese Vereinfachung der Arbeitsabläufe wird in ganz Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. Die Laborbefunde können Betroffene direkt beim Labor abfordern. In der Regel verfügt das Labor dazu über ein Online-Angebot und der Befund wird digital versandt. Dieses Dokument kann der Infizierte sich ausdrucken oder bei Bedarf per Handy vorzeigen. Für weitere Fragen erteilt wie bisher die Corona-Hotline unter (0385) 545 33 33 Auskunft.

Pressestelle LHS