Corona-Übergangsregeln sollen bis Ende April weitergelten
Verlängerung der Übergangsregelungen bis zum 27. April
Schwerin • In Mecklenburg-Vorpommern sollen wesentliche Corona-Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht in Innenbereichen und Testvorgaben für Ungeimpfte bei Gaststättenbesuchen auch noch den April über gelten. Wie Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Schwerin mitteilte, sollen die zunächst bis zum 2. April befristeten Übergangsregelungen bis zum 27. April fortdauern. Ein entsprechender Antrag werde dem Landtag zu seiner Sondersitzung am Donnerstag vorgelegt.
Als Begründung für die geplante Verlängerung der Ausnahmeregeln nannte Drese die anhaltend hohe Zahl der Corona-Erkrankungen. «Das öffentliche Gesundheitssystem ist an der Überlastungsgrenze. Das betrifft viele Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen, vor allem aber die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern», sagte die Ministerin. Dort müssten viele Infizierte behandelt werden, etwa jedes fünfte Bett auf den Intensivstationen sei mit Corona-Patienten belegt. Da auch viele Mitarbeiter infiziert seien, falle in einigen Kliniken derzeit fast ein Drittel des Personals aus.
Drese erneuerte ihre Kritik an der vom Bund beschlossenen Aufhebung der Schutzmaßnahmen: «Die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen des Bundes kommen zum falschen Zeitpunkt, da wir inmitten eines dynamischen Pandemiegeschehens sind», sagte sie. Mit knapp 2500 nachgewiesenen Infektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche weist Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich der Bundesländer weiterhin die höchste Sieben-Tage-Inzidenz auf.
Nach Angaben Dreses ist für alle sechs Landkreise im Nordosten und auch für die beiden kreisfeien Städte Rostock und Schwerin eine «epidemische Ausbreitung» der Coronavirus-Erkrankungen zu verzeichnen. Deshalb würden alle Regionen als sogenannte Hot Spots eingestuft, in denen weiterhin verschärfte Schutzvorschriften gelten können. Von Plänen, das gesamte Bundesland als Hot Spot einzustufen, war die Landesregierung abgerückt, nachdem das Bundesjustizministerium erhebliche rechtliche Bedenken dagegen geäußert hatte.
Den nun vorgelegten Plänen zufolge, die vor Inkrafttreten noch vom Landtag bestätigt werden müssen, soll es weiterhin die grundsätzliche Verpflichtung geben, in Innenbereichen Schutzmasken zu tragen und im Außenbereich dann, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann. Betroffen sind neben Einzelhandel, Nahverkehr und körpernahen Dienstleistungen unter anderem auch Zoos, Hallen- und Spaßbäder Kinos, Theater und Museen.
Für Restaurantbesuche, Hotelaufenthalte oder den Besuch von Sportveranstaltungen gilt weiterhin die 3G-Regel. Veranstalter können aber auch die schärfere 2G-Regel anwenden, nach der nur Genesene und vollständig Geimpfte Zutritt haben und dafür die Abstände kleiner werden dürfen. Für Clubs und Diskotheken bleibt es bei der 2G-plus-Regel.
Die Pläne der Landesregierung stoßen bei der Unternehmerschaft im Land auf Ablehnung. Die Übergangsregelungen würden mit Blick auf die Lage in den Kliniken von der Wirtschaft noch «zähneknirschend» mitgetragen. «Eine bloße Fortführung der Maßnahmen über den 2. April hinaus lehnen wir ab. Mecklenburg-Vorpommern ist kein Hot-Spot», betonte Arbeitgeberpräsident Lars Schwarz in einer ersten Reaktion.
Er forderte Landtag und Regierung auf, die rechtlichen Bedenken ernst zu nehmen: «Das letzte Woche beschlossene Infektionsschutzgesetz gibt es nicht her, ein ganzes Land in "Hop-Spot-Haftung" zu nehmen», erklärte Schwarz. Verpflichtende 3G-, 2G- sowie 2G-plus-Regeln seien nicht mehr verhältnismäßig und würden viele Branchen und die Gesellschaft belasten.
Drese verteidigte hingegen das Vorgehen auch gegenüber der Tourismusbranche im Nordosten. Diese hatte bislang auf ein Ende aller Beschränkungen spätestens zu Ostern Mitte April vertraut und befürchtet nun Nachteile gegenüber Regionen ohne Impf- und Testvorgaben. «Ein guter, gesunder, ein sorgsamer Tourismus ist der größte Wettbewerbsvorteil, den wir haben können», sagte die Ministerin. Mecklenburg-Vorpommern stehe wegen des hohen Infektionsgeschehens derzeit bundesweit im Fokus. Daher sei es angezeigt, im Land besonders vorsichtig zu agieren.
Quelle: dpa