Was ist neu im neuen Jahr?
Straßenreinigung, Schülerbeförderung, Hundemarken und Mietspiegel
Schwerin • Erstmals seit 10 Jahren steigen ab 1. Januar die Straßenreinigungsgebühren in der Landeshauptstadt. Die Gebühren, die 2018 noch gesenkt werden konnten, mussten für die Jahre 2022 bis 2024 neu kalkuliert werden, weil sie in den letzten drei Jahren nicht mehr kostendeckend waren. Die Gebühren werden in den 5 Reinigungsklassen von 0 bis 4 um durchschnittlich acht Prozent angehoben.
Die Straßenreinigung umfasst neben der Sommerreinigung auch den Winterdienst auf Straßen und Plätzen in städtischer Zuständigkeit. Die Leistungen werden zu einem Viertel durch die Kommune selbst und zu drei Vierteln mit Gebühren der Anliegerinnen und Anlieger finanziert. Die Gebührenerhöhung resultiert insbesondere aus starken Kostensteigerungen für die Entsorgung des Kehrgutes und dem Investitionsbedarf für die Winterdienstausstattung. Die Gebührenerhöhung trat durch eine Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung in Kraft, die unter www.schwerin.de/news/benderung-strassenreinigungsgebuehrensatzung/ veröffentlicht wurde.
Kostenlose Schülerbeförderung am März
Ab dem 1. März wird die kostenlose Schülerbeförderung für Schweriner Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 bis 13 der allgemeinbildenden Schulen sowie des berufsvorbereitenden Jahres und des Fachgymnasiums an den Beruflichen Schulen eingeführt. Die betreffenden Schülerinnen und Schüler müssen dann keinen Sonderfahrausweis mehr beantragen. Die Kostenfreiheit gilt an 365 Tagen im Jahr, nicht nur für den Schulweg, sondern auch für Freizeitaktivitäten. Als Nachweis dient bei Fahrschein-Kontrollen in Bussen und Bahnen der Schülerausweis. Die kostenlose Schülerbeförderung gilt nicht für Schülerinnen und Schüler der Beruflichen Schulen, des Abendgymnasiums und der Volkshochschule. In einem zweiten Schritt ist ab 2023 beabsichtigt, die kostenfreie Nutzung des Schweriner Nahverkehrs auch für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6 zu ermöglichen.
Hundemarken aus Metall werden ersetzt durch Besteuerungsausweis
Mit dem Stadtvertreterbeschluss am 6. Dezember zur Änderung der Hundesteuersatzung geht in der Schwerin die 100-jährige Ära der Hundesteuermarke zu Ende. Ab 01. Januar werden Hundesteuermarken aus Metall ersetzt durch einen Besteuerungsausweis, der mit dem Steuerbescheid übersandt wird. Bis dahin behalten die Marken ihre Gültigkeit. Der Ausweis muss mitgeführt werden, um ihn bei Kontrollen auf Verlangen vorzuzeigen zu können. An der Höhe und den Tarifen der Hundesteuer ändert sich nichts.
Mietspiegel für 2022/2023 erscheint voraussichtlich im März
Der Qualifizierte Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin kann aus technischen Gründen nicht fristgerecht zum Jahresende angepasst bzw. entsprechend den gesetzlichen Vorgaben neu aufgestellt werden. Der neue Qualifizierte Mietspiegel der Landeshauptstadt für die Jahre 2022/23 wird voraussichtlich im März 2022 veröffentlicht. Informationen hierzu finden Sie aktuell unter www.schwerin.de/mein-schwerin/leben/planen-bauen/grundstuecksmarkt/mietspiegel/
Ab dem 1. Januar gilt der bisherige Qualifizierte Mietspiegel 2020/21 weiter als einfacher Mietspiegel. Er gibt damit ab Januar nicht mehr entsprechend der gesetzlichen Festlegung die ortsübliche Vergleichsmiete verbindlich wieder, kann aber weiterhin zur Findung einer angemessenen Miethöhe von Mietern und Vermietern herangezogen werden. Im Rahmen von Mieterhöhungsverlangen ist, soweit notwendig, ein anderes Begründungsmittel entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ergänzend heranzuziehen.
Pressestelle LHS