Alternative private Bildungseinrichtung
Staatlich anerkannte Ersatzschule in freier Trägerschaft ermöglicht reguläre Schulabschlüsse
Schwerin • Die Neumühler Schule ging im August 1998 mit genau 82 Schülern in den Klassen 1 bis 4 an den Start. Heute, 24 Jahre später, lernen an der Grundschule schon doppelt so viele Kinder. Außerdem gehören noch eine Regionale Schule und ein Gymnasium mit rund 250 Schülern im Stadtteil Krebsförden dazu. Damit hat sich die Bildungseinrichtung zu einer der führenden in der Landeshauptstadt gemausert. Welche Unterschiede gibt es im Vergleich zu den staatlichen Pendants?
Für die finanzielle und sachliche Ausstattung sowie den Betrieb einer Schule ist ein sogenannter Schulträger verantwortlich. Anders als bei staatlichen Schulen nimmt diese Rolle nicht die Kommune ein, sondern ein freier, meist privater Träger wie ein Verein oder eine gGmbH. Staatlich anerkannt bedeutet, dass die zuständige Aufsichtsbehörde, das Bildungsministerium, das vorgesehene Konzept zunächst prüft. Bewährt es sich, „ersetzt“ der Besuch dieser Schule den einer staatlichen Einrichtung. Die Abschlüsse wie Mittlere Reife oder Abitur entsprechen voll und ganz denen einer öffentlichen Regionalschule oder eines Gymnasiums.
Welcher Schulzweig generell der richtige ist, entscheidet sich zum Halbjahr der sechsten Klasse. Dann erhalten die Schüler eine Schullaufbahnempfehlung von der jeweiligen Klassenkonferenz. Kandidaten, denen geraten wird, die Regionale Schule zu besuchen, können auch auf das Gymnasium wechseln, absolvieren dann jedoch dort erst ein Probeschuljahr. An der Neumühler Schule ist eine Umorientierung auch später noch möglich, weil sich hier beide Schularten unter einem Dach vereinen. So können Kinder noch in der achten Klasse an das Gymnasium wechseln oder aber auch zurück an die Regionale Schule gehen. Die Lehrer sind darauf gut eingestellt. Ein „Umzug“ in eine ganz andere Bildungseinrichtung ist dann also nicht notwendig. Für Interessenten, die überhaupt an die Neumühler Schule wechseln möchten, empfiehlt sich als Zeitpunkt der Beginn einer Jahrgangsstufe. Anmeldungen werden jedoch auch mitten im Schuljahr unproblematisch entgegengenommen.
In einer „Schnupperwoche“ können die Aspiranten dann selbst ausprobieren, wie sich der Schulbesuch anfühlt. Diese kleine „Mini-Probezeit“ dem Abschluss des Schulvertrages vorzuschalten, hat sich bewährt. Ein Wechsel der Bildungseinrichtung ist oft das Ergebnis schlechter Erfahrungen oder nicht erfüllter Erwartungen, die so im Vorfeld gleich ausgeräumt werden können. Vertrauen ist das A und O. Wichtig ist, dass der Schüler selbst überzeugt ist und die Chance eines Neubeginns für sich realisiert. Alle Kinder sollten mit Freude und Motivation zur Schule gehen.
Die Vormerkung für den regulären Beginn in den Klassen 1, 5 und 7 ist noch bis kurz vor Beginn eines jeden Schuljahres möglich. Für das Schuljahr 2022/2023 haben die Informationsveranstaltungen für alle Jahrgangsstufen bereits stattgefunden. Gerne berät die Schule daher persönlich. Wer sich anmelden möchte, vereinbart telefonisch über das Sekretariat einen Termin mit der Schulleitung oder merkt sich online auf www.neumuehler-schule.de vor. Die Schule meldet sich dann zurück.
Meike Sump