Unterstützung und Entlastung

Helfende Hände erleichtern den Betreuungsalltag und schenken den Pflegenden mehr Zeit

Gut gelaunt begleitet das Albin Hoff-Team Senioren und Angehörige im Alltag
Gut gelaunt begleitet das Albin Hoff-Team Senioren und Angehörige im Alltag, Foto: Albin Hoff

Schwerin • Wer im Pflegefall Hilfe benötigt, kann sich ab sofort an Sabine Schilling (Foto unten) wenden. Als langjährige Mitarbeiterin von Albin Hoff kehrt sie aus familiären Gründen von Berlin nach Mecklenburg zurück. Die examinierte Altenpflegerin und Erzieherin übernimmt Betreuungen jeglicher Art.

Unabhängig vom Alter und Wesen der Einschränkungen stehen Wünsche und Interessen des Kunden im Vordergrund. Viele alleinstehende Menschen erleben im Alter Beeinträchtigungen in der gewohnten Lebensführung. Was selbstverständlich war, ist beschwerlich oder unmöglich geworden. Eine Fachkraft an der Seite zu wissen, kann das Leben erleichtern und bereichern.
Jemanden zu haben, der Arztbesuche oder Spaziergänge begleitet, der Einkäufe erledigt sowie ein offenes Ohr für große und kleine Sorgen hat, ist goldwert. Die Hauptlast bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen tragen pflegende Angehörige. Viele von ihnen sind rund um die Uhr im Einsatz, weil sie den Kranken nicht längere Zeit alleine lassen können oder möchten. Sie kommen immer wieder an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Eine Ersatzkraft kann in diesen Situationen eine große Hilfe sein. Sie übernimmt stunden- oder tageweise alle Aufgaben des betreuenden Angehörigen. Dieser kann ohne Sorge und Zeitdruck Besorgungen und Erledigungen tätigen oder einfach Zeit für sich haben. Die Pflegeversicherung trägt für jeden, der einen Pflegegrad hat, die Kosten für „Angebote zur Unterstützung im Alltag“. Auf 125 Euro pro Monat beläuft sich der sogenannte Entlastungsbetrag. Dieser kann von anerkannten Diensten abgerechnet werden. Neben dem Entlastungsbetrag haben Menschen, die von einer privaten Pflegeperson, egal ob Familienangehöriger oder Freund, versorgt werden, Anspruch auf Verhinderungspflege. Der Betrag von bis zu 2.418 Euro jährlich dient der Finanzierung einer Ersatzpflegekraft, wenn der verantwortliche Angehörige verhindert ist. Beide Leistungen stehen in der Regel zusätzlich zum Pflegegeld und zu den Pflegesachleistungen zur Verfügung.

Kontaktmöglichkeiten:
Telefon: (030) 318 035 34
Mobil: (0177) 412 34 31
Email: albin.hoff@t-online.de

Albin Hoff

Mitarbeiterin Sabine Schilling hat immer ein offenes Ohr, Foto: Albin Hoff