Testpflicht für „Geboosterte“ am Staatstheater aufgehoben

Besucherinnen und Besucher mit einer Auffrischungsimpfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt, sind von der Testung befreit.

Für Menschen mit Booster-Impfung gilt die 2G-Regel im Mecklenburgischen Staatstheaters
Für Menschen mit Booster-Impfung gilt die 2G-Regel im Mecklenburgischen Staatstheater, Foto: maxpress

SchwerinAm Mecklenburgischen Staatstheater gilt fortan für Menschen, deren Corona-Auffrischungsimpfung mindestens 14 Tagen zurückliegt, die 2G-Regel. Das bedeutet, sie brauchen vor dem Theaterbesuch kein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen. Das Vorlegen des Impfnachweises ist weiterhin erforderlich. Für alle anderen Besucherinnen und Besucher gilt wie bisher die 2G-Plus-Regelung.

Für eine kostenlose Testung steht weiterhin das Testzentrum des Mecklenburgischen Staatstheater zur Verfügung. Hier gelten folgende Öffnungszeiten: montags bis samstags jeweils von 15.00 bis 20.00 Uhr und an Sonntagen von 14.00 bis 18.00 Uhr.
Am 24. Dezember 2021 ist das Bürgertestzentrum geschlossen. An den Weihnachtsfeiertagen bietet das Staatstheater den Bürgerinnen und Bürger folgende Testmöglichkeiten an: am 25. Dezember von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie am 26. Dezember von 16.00 bis 18.00 Uhr. Am 31. Dezember 2021 bleibt das Bürgertestzentrum geschlossen. An Neujahr erhalten Bürgerinnen und Bürger wieder die Möglichkeit, sich von 16.00 bis 18.00 Uhr testen zu lassen und am Sonntag, den 2. Januar ist das Testzentrum von 9.00 bis 11.00 Uhr geöffnet.
Das Testzentrum befindet sich im ehemaligen Orchesterprobenraum des Magazins gegenüber des Bühneneingangs des Mecklenburgischen Staatstheaters am Alten Garten 2. Der Zugang befindet sich an der Rückseite des Magazin-Gebäudes.

Kartentelefon: 0385 53 00-123;
kasse@mecklenburgisches-staatstheater.de,
www.mecklenburgisches-staatstheater.de

Unsere aktuellen Corona-Spielregeln finden Sie auf unserer Website: www.mecklenburgisches-staatstheater.de/corona.html

Mecklenburgisches Staatstheater Schwerin/ Franziska Pergande