Reaktion auf wachsenden Einlagenzufluss

Seit Oktober wird auf hohe liquide Einlagen bei Privatkunden ein Verwahrentgelt erhoben

Die wachsenden Einlagenbestände der Sparkasse sind ein hoher Vertrauensbeweis der Kunden.
Kai Lorenzen, Vorsitzender des Vorstandes, Foto: Uwe Nölke

Schwerin • Die wachsenden Einlagenbestände der Sparkasse sind ein hoher Vertrauensbeweis der Kunden. „Ein teurer allerdings, denn durch die Negativzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) für die Verwahrung der Einlagen von Banken und Sparkassen sind diese mittlerweile zum Kostenfaktor geworden“, erklärt Kai Lorenzen, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin.

Im ersten Halbjahr 2021 flossen mehr als 140 Millionen Euro auf die Konten der Sparkassen-Kunden – darunter auch Gelder von anderen Kreditinstituten, die bereits ein Verwahrentgelt eingeführt haben. Der Bestand an Kundeneinlagen stieg um 4,55 Prozent auf 3,25 Milliarden Euro.

Guthaben auf Privatkonten über Freibetrag von 25.000 Euro betroffen

Die Höchstgrenze für Spareinlagen liegt bei 50.000 Euro. Die anhaltenden Niedrigzinsen schaffen Handlungsbedarf. Hinzu kommt, dass Anleger weiterhin auf Flexibilität setzen und ihre Gelder in kurzfristigen Anlagen parken. „Aufgrund der aktuellen Marktsituation sehen wir bei wieder anziehender Inflation auch eine Verpflichtung, unsere Kunden bei einer rentierlichen Anlage ihrer Rücklagen zu unterstützen“, so Kai Lorenzen. Die Sparkasse reagierte deshalb auf das Umfeld negativer Marktzinsen und führte zum 1. Oktober für die Verwahrung von Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- und Geldmarktkonten ab einem Freibetrag von 25.000 Euro ein Verwahrentgelt in Höhe von aktuell 0,5 Prozent für private Neu- und Bestandskunden ein. Die neue Regelung greift erst, wenn der Freibetrag überschritten wird. In jedem Fall ist der Abschluss einer individuellen Rahmenvereinbarung erforderlich. Diese betrifft auch eine sogenannte Gesamthöchstgrenze für Spareinlagen mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist von 50.000 Euro. Alle Kunden, die vom Verwahr- entgelt und beziehungsweise oder der Höchstgrenzenregelung für Spareinlagen betroffen sind, werden von der Sparkasse schriftlich informiert. „Wir gehen ab sofort direkt auf die betroffenen Kunden zu, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Jedem Kunden empfehlen wir, sich beraten zu lassen, um alternative Anlagemöglichkeiten kennenzulernen. Kein Kunde muss Verwahrentgelt zahlen“, fasst Kai Lorenzen zusammen.

Niedrigzinspolitik trifft Geschäftsmodell von Banken und Sparkassen

Die Vorgaben der Europäischen Zentralbank (EZB) fordern alle Banken und Sparkassen immer mehr, so zum Beispiel durch die Belastung mit einem Minuszins. Im Jahr 2014 hat die EZB erstmals einen Negativzins für Zentralbankguthaben europäischer Banken eingeführt. Das bedeutet, dass die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für das „Aufbewahren“ von Geldern bei der EZB Verwahrentgelt zahlt. Die Höhe der Zinszahlungen beläuft sich für das Jahr 2021 auf rund 1,4 Millionen Euro und steigt weiter. Der Minuszins, das sogenannte „Verwahrentgelt“, trifft gewerbliche Sparkassen-Kunden, Vereine und Kommunen bereits seit 2017. Aktuell beläuft sich der Einlagezinssatz der Europäschen Zentralbank auf minus 0,5 Prozent.

SPK