Handballer im neuen Dress

Fuchs & Partner unterstützt A-Jugend der Mecklenburger Stiere und berät steuerlich zum Sponsoring

Für die Jungstiere gab es gleich doppelten Anlass zur Freude.
Im Herzen und steuerlich ein Dreamteam: Steuerberaterin Monika Brüning inmitten der frisch mit T-Shirts ausgestatteten Jung-Handballer der Mecklenburger Stiere, Foto: maxpress/iw

Schwerin • Für die Jungstiere gab es gleich doppelten Anlass zur Freude. Nach mehr als 20 Jahren Abstinenz in der Jugendbundesliga sind die Schweriner Handballer nun wieder in die höchste Spielklasse aufgestiegen – und griffen obendrein einen neuen Satz Trainings- hemden ab, den das Steuerberatungsbüro Fuchs & Partner gesponsert hat.

Monika Brüning ließ es sich nicht nehmen, die Shirts persönlich an das erfolgreiche Team zu überreichen. „Das war wirklich nochmal ein Highlight in unserer mittlerweile jahrelangen Zusammenarbeit mit den Stieren“, so die Steuerberaterin. „Wir engagieren uns auch in der Kanzlei schon lange für den Nachwuchs und bilden regelmäßig Steuerfachangestellte aus. Junge Talente müssen gefördert werden. Daher haben wir die Sportler umso lieber unterstützt.“ Diese Geste kommt nicht nur der Jugend, sondern auch dem Steuerbüro als Unternehmen zugute, denn die Kosten für die Shirts können als Sponsoringaufwendungen und damit steuermindernde Betriebsausgaben angesetzt werden.

„Das funktioniert allerdings nur, wenn der Sponsoringempfänger öffentlichkeitswirksam auf die Leistungen des Sponsors hinweist und eine konkrete Verbindung ersichtlich ist – wie in unserem Fall durch das Logo auf den Shirts, Banden oder auch in den Programmheften“, weiß der Steuerprofi. Ich empfehle daher grundsätzlich, sich für einen Zweck einzusetzen, der mit gutem Bauchgefühl wirklich zur Unternehmsphilosophie passt“, sagt Monika Brüning.

Liegen keine Betriebsausgaben vor, so können die Aufwendungen als Spenden abzugsfähig sein. Sie müssen freiwillig erbracht werden, vor allem aber müssen gemeinnützige Ziele erkennbar sein. Ein wirtschaftlicher Zusammenhang darf nicht die Motivation sein. Auch Privatpersonen können übrigens zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen – Steuern sparen und gleichzeitig Gutes tun, zum Beispiel für den Lieblingsverein, die Tanzgruppe der Enkeltochter oder ein besonderes Projekt, wenn auch nur aus Verbundenheit zur Stadt oder Region.

Wichtig ist, eine entsprechende Spendenquittung einzureichen, um die Ausgaben beim Finanzamt auch belegen zu können. „Wir sind gerne da und beraten über Sponsoringmöglichkeiten oder Spenden – egal ob für Firmen oder Privatpersonen“, bekräftigt Monika Brüning.

Meike Sump