Breitband für fünf weitere Gewerbegebiet in Schwerin

Infrastrukturminister Pegel übergibt Förderbescheide an die Landeshauptstadt

In den Schweriner Gewerbegebieten wird nun in diese Zukunftstechnologie investiert
V.l.: Christian Pegel übergab den Fördermittelbescheid an Oberbürgermeister Badenschier und KSM-Vorstand Effenberger, Foto: Landeshauptstadt Schwerin/Jaqueline Saß

Schwerin • In den Schweriner Gewerbegebieten wird nun in diese Zukunftstechnologie investiert: Für fünf Gewerbegebiete überreichte Christian Pegel, Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, Fördermittelbescheide zur anteiligen Finanzierung in Höhe von 280.000 Euro an Schwerins Oberbürgermeister Rico Badenschier. Davon profitieren können förderfähige Firmen in den Gewerbegebieten Am Fährweg, Medewege, KGW Schweriner Maschinen- und Anlagenbau, Lankow-Verkehrshof sowie Lankow-Dreieck.

„Mit diesen Glasfaseranschlüssen schaffen wir in unseren Gewerbegebieten die Voraussetzung, dass die dort ansässigen Firmen die Potenziale der Digitalisierung nutzen können. Der Breitband-Ausbau ist gleichzeitig ein wichtiger Standortfaktor für ansiedlungswillige Firmen in unseren Gewerbegebieten“, so Badenschier.

„Ein Glasfaseranschluss zählt mittlerweile zur Daseinsvorsorge. Er ist Voraussetzung, um heute und in Zukunft alle Möglichkeiten des digitalen Zeitalters ausschöpfen zu können. Den Schweriner Unternehmen eröffnen sich dank Glasfaseranschluss große Chancen für den Einsatz neuer Technologien und Innovationen“, sagte Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel. Die Landesregierung unterstütze den geförderten Breitbandausbau in Mecklenburg-Vorpommern mit, Stand heute, knapp 680 Millionen Euro als Kofinanzierung sowie für den kommunalen Eigenanteil. „Mit den Fördermitteln vom Bund stehen somit 1,8 Milliarden Euro für den beinahe flächendeckenden Breitbandausbau in unserem Bundesland zur Verfügung. Damit werden 63.000 Kilometer Glasfaserkabel verlegt – das ist das Eineinhalbfache des Erdumfangs“, so Pegel.

Die staatliche Ausbauförderung richtet sich bisher an Regionen, in denen Verbindungen mit weniger als 30 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) verfügbar sind. Für Förderanträge im Sonderaufruf Gewerbe erfolgt die Berechnung der sogenannten „Aufgreifschwelle“ dabei anhand der mit dem Internet verbundenen Arbeitsplätze und Betriebsmittel.

Ein den Haushalten vergleichbares Niveau der Versorgung mit 30 Mbit/s ist dabei in den Gewerbegebieten erreicht, wenn in den Unternehmen der Unternehmensleitung und jedem internetverbundenen Arbeitsplatz/Betriebsmittel eine Datenrate von 30 Mbit/s zur Verfügung steht.

Im Gespräch erläutert Matthias Effenberger, Vorstand der KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR und Breitbandkoordinator der Landeshauptstadt Schwerin, den weiteren Verfahrensablauf: „Nach Abschluss des laufenden Auswahlverfahrens können die Bescheide über die abschließende Höhe der Zuwendung bei Bund und Land beantragt werden. Im Anschluss an die Vertragsunterzeichnungen kann dann mit dem Bau gestartet werden. Aktuell gehen wir davon aus, noch in diesem Jahr die Verträge zu schließen und im kommenden Jahr mit dem Bau beginnen zu können. In 2024 sollen die Arbeiten dann planmäßig abgeschlossen sein.“

Pressestelle LHS