Inzidenz sinkt auf 46,0

Acht Neuinfektionen am Freitag und zwei am Samstag

Die Inzidenz in Schwerin sinkt
Die Inzidenz in Schwerin sinkt. Derzeit befindet sich die Landeshauptstadt auf Stufe Gelb, Foto: Pixabay

Am Samstag wurden dem Schweriner Gesundheitsamt zwei neue Fälle gemeldet. Dabei handelt es sich um Kontaktpersonen, die sich bereits in Quarantäne befanden. Ein Fall von Mittwoch wird nun dem Landkreis Ludwigslust-Parchim zugeordnet und fällt damit aus der Schweriner Statistik. Die Inzidenz sinkt damit auf 46,0 und ist den zweiten Tag unter 50.

In der Stufenkarte nach risikogewichteten Kriterien, die sich aus der 7-Tage-Inzidenz, der 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten und der Auslastung der Intensivstationen zusammensetzen, befindet Schwerin auf Gelb (Stufe 1). Änderungen der bestehenden Maßnahmen (Maskenpflicht an Schulen und erweiterte Testpflicht ab Montag) würden sich erst ergeben, wenn Schwerin an fünf aufeinanderfolgenden Tagen auf Gelb der Corona-Ampel nach den risikogewichteten Kriterien stünde.

Daher gilt nach wie vor Testpflicht für bestimmte Innenbereiche, unter anderem:

• körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetikstudio, Tattoo Studio, Nagelstudio usw.)

• im Sportbereich (Fitnessstudio, Schwimmhallen, Tanzschule, vereinsbasierter Sportbetrieb usw.)

• Kulturbereich (Kino, Theater, Oper, Konzerte, Galerien, kulturelle Ausstellungen, Museen usw.)

• in den Lesesälen der Bibliotheken und Archive, Musik- und Jugendkunstschulen im Innenbereich

• Freizeitbereich (Innenbereiche von Zirkus, Zoo, Tier- und Vogelpark, Indoor-Spielplätze, Indoor-Freizeitbereich)

• Tourismus (Fahrgastschifffahrt, Reisebusveranstaltungen)

• Fahrschulen

• Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen

• soziokulturelle Zentren• Jagdschulen und ähnliche Einrichtungen• Messen im Innenbereich

• Innenbereiche Gaststätte, Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen Beherbergung• Veranstaltungen und Versammlungen im Innenbereich

Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen. Ebenfalls Kinder bis 6 Jahre und Schüler, die einer Testpflicht in den Schulen außerhalb der Ferien unterliegen. Die Befreiung der Schüler gilt nicht für den Besuch von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie für das Betreten und den Besuch von Personen in Krankenhäusern und stationären Einrichtungen. Aktuell gibt es in der Landeshauptstadt 86 aktive Infektionen (absolut 2850). 2655 Menschen gelten als genesen. Derzeit muss kein Covid-Erkrankter im Klinikum behandelt werden. Es sind keine weiteren Todesfälle zu beklagen (absolut 109).

Landeshauptstadt Schwerin/Pressestelle