Der Countdown läuft

Antragsfrist für kostenloses Schülerticket bis zum 11. Juni verlängert

Wer auch zum kommenden Schuljahr das kostenlose Schülerticket in den Händen halten möchte, kann das Ticket noch bis zum 11. Juni über das Onlineformular unter www.schwerin.de/schuelerbefoerderung beantragen.
Das TIcket muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden, Foto: sft-mv

Schwerin • Wer auch zum kommenden Schuljahr das kostenlose Schülerticket in den Händen halten möchte, kann das Ticket noch bis zum 11. Juni über das Onlineformular unter www.schwerin.de/schuelerbefoerderung beantragen.

Das Schülerticket verlängert sich nicht automatisch, sondern muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden. „Da uns bis Ende Mai verhältnismäßig wenig Anträge vorlagen, haben wir die Antragsfrist verlängert“, sagt die Fachdienstleiterin für Schulen Manuela Gabriel und bittet jetzt um schnelle Beantragung, damit die Schülertickets rechtzeitig ausgestellt und versandt werden können.

Die Sonderfahrausweises zur örtlich zuständigen Schule erhalten Schülerinnen und Schüler, wenn der Fußweg zwischen dem Wohnort und der örtlich zuständigen Schule bis zur Klassenstufe 6 länger als zwei Kilometer und ab Klassenstufe 7 länger als vier Kilometer beträgt.

Die Stadt wird den Berechtigten das kostenlose Schülerticket bei Beantragung bis zum 11. Juni wieder gemeinsam mit dem Bewilligungsbescheid im Laufe der Sommerferien zuschicken. Dieser Sonderfahrausweis berechtigt dann während der Schulzeit von Montag bis Freitag dazu, von vorbestimmten Haltestellen zur örtlich zuständigen Schule und zurück zu fahren. Das Schülerticket kann am Schalter oder an den Fahrkartenautomaten des Schweriner Nahverkehrs für 10,00 EUR zu einer vollwertigen Monatskarte aufgewertet werten.

Mit dem zusätzlichen Azubi-Freizeit-Ticket können Schülerinnen und Schüler Busse und Bahnen des Nahverkehrs außerhalb des Schulweges auch an den Wochenenden und in den Ferien nutzen. Gültig ist das Upgrade-Ticket aber weiterhin nur in Verbindung mit dem von der Landeshauptstadt Schwerin erstellten Sonderfahrausweis und dem Schülerausweis. Werden Anträge erst nach dem 11. Juni eingereicht, kann eine fristgerechte Bearbeitung nicht in jedem Fall sichergestellt werden. In diesem Fall werden Fahrkosten auch nicht rückwirkend erstattet.

Pressestelle LHS