Vogelschutz sorgt für saisonales Betretungsverbot

Bis Ende Juni ist Schafweide am Ziegelaußensee für Spaziergänger tabu

Nach einer Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde darf ein Großteil der Wiese am Westufer des Ziegelaußensees zwischen Wendenhof und Park- und Rastplatz an der Wickendorfer Straße aus Vogelschutz- und Röhrichtschutzgründen nicht betreten werden
Graugans mit ihrem Nachwuchs, Foto: LHS

Schwerin • Nach einer Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde darf ein Großteil der Wiese am Westufer des Ziegelaußensees zwischen Wendenhof und Park- und Rastplatz an der Wickendorfer Straße aus Vogelschutz- und Röhrichtschutzgründen im Zeitraum 01.04. bis 30.06. weder von Erholungssuchenden noch von ihren Hunden betreten werden.

Graugänse mit Jungtieren sollen in diesem Teil des Landschaftsschutzgebietes ohne Störungen nach Nahrung suchen dürfen. Dies führt dann hoffentlich auch dazu, dass die Gänse nicht mehr so viel von dem Schilf am Ufer des Sees fressen und die Röhrichtgürtel sich regenerieren können. Die Röhrichtgürtel stellen einen wichtigen Brutlebensraum für verschiedene Enten und den Haubentaucher dar. Die nunmehr ausgewiesenen zeitlichen Beschränkungen werden über die nächsten vier Jahre einer Erfolgskontrolle unterzogen.

Ein Monitoring wird zeigen, ob eine Aufrechterhaltung dieses Verbotes sinnvoll ist. Vor Ort aufgestellte Tafeln verdeutlichen den gesperrten Bereich. Ein Naturschutzwart gibt vor Ort gerne weitere Auskünfte. Fragen beantwortet Frau Janßen von der Unteren Naturschutzbehörde auch gerne telefonisch unter 0385-545-2421.

Pressestelle LHS