Rettung für den Rettungsdienst

DRK-Landesverband MV setzt sich für eine Entfristung von Leistungsverträgen ein

Wer die 112 ruft, benötigt schnelle Hilfe. Dass sie kommt, ist für den Betroffenen selbstverständlich. Dahinter wiederum stecken eine komplexe Organisation und das sogenannte Rettungsdienstgesetz.
Geht bei den Rettern des DRK MV ein Notruf ein, besetzen die Sanitäter binnen 60 Sekunden den Wagen, Foto: maxpress

Schwerin • Wer die 112 ruft, benötigt schnelle Hilfe. Dass sie kommt, ist für den Betroffenen selbstverständlich. Dahinter wiederum stecken eine komplexe Organisation und das sogenannte Rettungsdienstgesetz. Im Jahr 2025 läuft eine Regelung aus, die das Rote Kreuz mit Sorge erfüllt. Die Folge ist nämlich, dass alle rettungsdienstlichen Leistungen neu ausgeschrieben werden müssen.

„Ein solches Gesetz gibt es nur in Mecklenburg-Vorpommern“, erläutert Jan-Hendrik Hartlöhner, Geschäftsführer und Vorstand des DRK Landesverbands MV. „Es ist überholt. EU und Bundesregierung halten Leistungen des Rettungsdienstes eindeutig nicht für ausschreibungspflichtig. Unser Land sollte sich dazu bekennen, dass der Rettungsdienst Teil der Daseinsvorsorge ist und nicht der Logik des Marktes unterworfen wird.“

Das hat mehrere Gründe: Zum einen sorgt der Gedanke an Befristungen sowohl im Haupt- als auch im Ehrenamt für Unsicherheit – nicht zuletzt, weil sich Ausschreibungen oft am Preis orientieren. Zum anderen besteht die Gefahr, mit immer neuen Leistungs- anbietern die Motivation des hauptamtlichen Personals zu schädigen. Außerdem drohen europaweite Ausschreibungen, sodass ortsfremde Rettungsdienste Zuschläge bekommen könnten. Das wäre verheerend, denn der DRK-Rettungsdienst MV fährt nicht nur mehr als 200.000 Einsätze im Jahr, sondern ein großer Teil der Mitarbeiter engagiert sich in der Freizeit im Katastrophenschutz. „Hier kommen auch die freiwilligen Helfer ins Spiel.

Der Rettungsdienst und andere Bereiche des Bevölkerungsschutzes greifen auf dasselbe Personal zurück. Gerade im Rettungsdienst ist die Bereitschaft für ehrenamtliches Engagement sehr hoch“, so Jan-Hendrik Hartlöhner. Allein bei der Sandsturmkatastrophe auf der A19 waren von 189 Einsatzkräften 104 Ehrenamtliche vor Ort, beim Waldbrand in Lübtheen 2019 unterstützten 200 Ehrenamtliche mit medizinischen Kräften und Betreuungseinheiten, um die Lage zu bewältigen. Bei größeren Verkehrsunfällen auf den Bundesautobahnen in MV kommen diese Helfer ebenfalls zum Einsatz. „Wir qualifizieren unsere Notfall- sowie Rettungssanitäter und Rettungsassistenten regelmäßig weiter, um bestens aufgestellt zu sein. Hieran sollte kein Gesetz mit Befristung rütteln.“

Bliebe es bei der neuen Ausschreibung in vier Jahren, müssten sich Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Land vollkommen neu organisieren, statt im bewährten System schnell und kompetent helfen zu können – ein großer Nachteil für die Bevölkerung in ganz Mecklenburg-Vorpommern. Eine umfassende Kampagne macht in diesem Jahr auf die Präsenz der DRK-Helfer im Rettungsdienst in MV aufmerksam. Eine Petition unterstützt das Engagement gegen die Befristung. Wer sich ebenfalls einsetzen will, kann dies mit seiner Stimme tun – auf www.rettemichwerkann

Janine Pleger