Weltwassertag am 22. März
Untere Wasserbehörde schützt Schweriner Gewässer
Schwerin • Wasser ist ein sehr hohes Gut. Und die Landeshauptstadt ist umgeben von Seen, Kleingewässern und Mooren. Doch wer kümmert sich eigentlich um den Schutz der Gewässer und die Reinhaltung des Oberflächen- und Grundwassers? Dafür ist maßgeblich innerhalb der Schweriner Stadtgrenzen die städtische Wasserbehörde zuständig.
Zu ihren Aufgaben gehört außerdem, die ökologische Leistungsfähigkeit der Stand- und Fließgewässer aufrecht zu erhalten. Auch entwickelt die Untere Wasserbehörde Regelungen zum Grundwasserschutz und zur Ableitung des Regenwassers. Außerdem erarbeitet die Behörde Maßnahmen, um den ökologischen Zustand der Gewässer zu verbessern. Hier wurden beispielsweise in Absprache und Förderung mit dem Land MV jeweils Studien für den Lankower und den Neumühler See beauftragt.
„Diese Untersuchungen sollen neben dem gegenwärtigen Zustand beider Seen einschließlich der Belastungen durch schadhafte Einleitungen auch zeigen, wie sich der Zustand wieder verbessern lässt“, berichtet der Leiter des Fachdienstes Umwelt, Dr. Hauke Behr. Als Beispiel nennt Behr den Koppelgraben südlich des Margaretenhofes, der 2019 auf einem langen Grabenabschnitt entrohrt wurde, um das natürliche Wasserregime zu fördern.
Zunehmende Starkregenereignisse erfordern Umdenken
Durch die beiden insbesondere im Innenstadtbereich niedergegangenen Starkregenereignisse im Juli und August 2019 ist ein Umdenken beim Regenwasserregime erfolgt. Die Auswirkungen von Klimaveränderungen werden immer deutlicher: Auch die städtische Wasserbehörde hat die beiden Starkregenereignisse zum Anlass genommen, auf diese Anforderungen z. B. in Baugenehmigungsverfahren zu reagieren. „Wir werden in Zukunft verstärkt darauf achten, ob das Regenwasser tatsächlich in die öffentlichen Entwässerungskanäle abgeleitet werden muss oder stattdessen die Versickerung auf dem Grundstück ermöglicht wird“, betont die Fachgruppenleiterin der Unteren Wasserbehörde Susanne Sabadil.
In den Blickpunkt rückten besonders Grundstücke, die einen Anteil an den Überschwemmungen im Stadtzentrum haben bzw. haben könnten. Das geschieht in enger Abstimmung mit der Schweriner Abwasserentsorgung (SAE), die für die öffentlichen Regen- und Abwasserkanäle zuständig ist.
Kommt ein Versickern aufgrund bestimmter Bodenverhältnisse nicht in Frage, wie z. B. bei oberflächennahen wasserstauenden Lehmböden, darf das Regenwasser nur gedrosselt in die öffentlichen Kanäle eingeleitet werden. Das kann dann in aller Regel nur durch Wasserrückhaltung geschehen. Beispiele dafür sind begrünte Dächer, Zisternen, Stauraumbehälter oder eine gestaltete Park- und Grünfläche für eine anteilige Regenwasserversickerung. Derartige Maßnahmen sind in einem Entwässerungskonzept mit dem Bauantrag vorzulegen. Die Untere Wasserbehörde ist bestrebt, bei allen neuen Bauvorhaben oder erschlossenen neuen Baugebieten das Versickern des Regenwassers auf dem jeweiligen Grundstück grundsätzlich zunächst als Vorzugsvariante prüfen zu lassen.
Siebendörfer Moor wird als Naturschutzmaßnahme wieder vernässt
Aktuell wird an der Fortführung und Beendigung des Planfeststellungsverfahrens zur Wiedervernässung von einer größeren Teilfläche im Siebendörfer Moor im Rahmen einer naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahme gearbeitet. Durch bauliche Maßnahmen soll ab 2022 dafür gesorgt werden, dass die Wasserstände wieder angehoben werden und das jahrelang entwässerte Moor mit kleinen klimaschutzrelevanten Effekten weniger stark geschädigt bzw. auf Teilflächen revitalisiert wird. Auf diese Weise wird Oberflächenwasser bei weiterhin extensiver landwirtschaftlicher Nutzung vermehrt zurückgehalten und belastet so bei Starkregen weniger nachfolgende Gewässer und Ufergrundstücke mit Überflutungen. Auch die vielen negativen Folgen ausgeprägter Niedrigwasserphasen können so abgemildert werden.
Pressestelle LHS