Der Staat spart stets mit

Wohnungsbauprämie wurde zum Jahresbeginn verbessert

Die Chancen stehen gut, die Pläne in die Tat umzusetzen – dank verbesserter Förderung. Denn der Staat hat bei der Wohnungsbauprämie (WoP) zum Jahresbeginn nachgelegt.
Mattheo Simunovic, Kundenberater der Sparkassen Filiale am Marienplatz, Fotos: Sparkasse

Schwerin • Wohnen besitzt gegenwärtig einen besonderen Stellenwert. Bedingt durch die Einschränkungen der vergangenen Monate haben die meisten Menschen so viel Zeit zu Hause verbracht wie selten zuvor. „Dadurch ist bei einigen der Wunsch nach einer Verbesserung ihrer Wohnqualität stärker ins Bewusstsein gerückt“, so Mattheo Simunovic von der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin.

Ob es um den Erwerb der eigenen vier Wände, eine klimaneutrale Modernisierung oder den Umbau fürs Homeoffice geht: Die Chancen stehen gut, die Pläne in die Tat umzusetzen – dank verbesserter Förderung. Denn der Staat hat bei der Wohnungsbauprämie (WoP) zum Jahresbeginn nachgelegt. Der Prämiensatz, der förderfähige Höchstbetrag und die Einkommensgrenzen wurden erhöht. Dadurch erhalten mehr Sparer unter dem Strich mehr Geld auf ihr Konto.

Bausparer profitieren dabei gleich dreifach. Neben der WoP gibt es für sie zwei weitere Förderungen. Legen Berufstätige beispielsweise vermögenswirksame Leistungen auf einem Bausparvertrag an, gibt es vom Finanzamt die Arbeitnehmersparzulage.

Auch hier gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Das ist bei Wohn-Riester nicht der Fall. Jeder Begünstigte kann die Grundzulage von 175 Euro und gegebenenfalls Kinderzulagen erhalten. Abhängig vom Geburtsjahr sind das jährlich bis zu 300 Euro pro Kind. „Gerade junge Menschen und Familien profitieren von der staatlichen Förderung. Denn sie schafft frühzeitig einen Sparanreiz“, so Mattheo Simunovic. Damit lässt sich der Grundstein für eine solide Finanzierung der eigenen vier Wände legen. Wer mehr über die Voraussetzungen und Möglichkeiten erfahren möchte, kann sich unverbindlich bei der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin beraten lassen.

SPK

Verlängerung der Bewerbungsfrist

Schwerin • Mit dem Zukunftspreis würdigen die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin und die Handwerkskammer Schwerin besondere unternehmerische Leistungen, die Mut machen. „Das Handwerk und wir als Sparkasse haben den gleichen Fokus – auf die Region, die Menschen und Unternehmen hier vor Ort. Uns verbindet, dass es uns nur gut gehen kann, wenn es auch unserem Geschäftsgebiet gut geht“, erklärt Björn Mauch, stellvertretendes Vorstandsmitglied der Sparkasse Mecklenburg- Schwerin.

Der Zukunftspreis Handwerk ist mit 10.000 Euro dotiert und wird ab 2021 alle zwei Jahre vergeben. Die Sparkasse stellt das Preisgeld und die Handwerkskammer lobt zusätzlich mit weiteren 1.500 Euro den Sonderpreis Digitalisierung aus. Schirmherr des Zukunftspreises Handwerk ist der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes. Die Teilnahme am Wettbewerb ist bis 31. März möglich, danach tagt die fachkundige Jury. Die Auszeichnung wird im Frühsommer 2021 stattfinden. Mehr zur Ausschreibung und Online-Bewerbung gibt es auf www.hwk-schwerin.de/zukunftspreis.