Stadt versendet Steuerbescheide an Haushalte und Gewerbetreibende

Verwaltung bittet um Einzugsermächtigung

Die Landeshauptstadt versendet derzeit die neu berechneten Festsetzungen zur Grundsteuer und zu den Gebühren der Gewässerunterhaltungsverbände.
Die Landeshauptstadt versendet derzeit die neu berechneten Festsetzungen zur Grundsteuer und zu den Gebühren der Gewässerunterhaltungsverbände, Foto: pixabay

Schwerin • Die Landeshauptstadt versendet derzeit die neu berechneten Festsetzungen zur Grundsteuer und zu den Gebühren der Gewässerunterhaltungsverbände. Die Bescheide sind voraussichtlich ab Sonnabend in den Haushalten.

Die neuen Bescheide sind notwendig, weil die Gebühren zur Umlage der Beiträge der Gewässerunterhaltungsverbände an die Entwicklung der Kosten angepasst wurden. Die Grundsteuer und die Gebühren werden dabei wie bisher in je einem gemeinsamen Abgabenbescheid festgesetzt.

Im Interesse einer sicheren, pünktlichen und aufwandsarmen Zahlung bittet die Stadtkasse darum, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, soweit dies nicht bereits erfolgt ist. Das Formular für den Lastschrifteinzug wird mit dem Bescheid übersandt und findet sich außerdem unter www.schwerin.de Ebenso ist die Jahresveranlagung zur Gewerbesteuer erfolgt. Auch die Bescheide zur Hundesteuer werden versandt.

Pressestelle LHS