Steuern sparen für Paare

Schwerin • Ehepaare und eingetragene Lebenspartner sollten zum Jahresbeginn prüfen, ob ihre Steuerklasse für sie noch vorteilhaft ist. Durch Lohnerhöhungen, Teilzeit oder Kurzarbeit aufgrund des Lockdowns kann ein Wechsel sinnvoll werden, um Lohnsteuer erheblich einzusparen.

Statt der Steuerklassenkombination IV/IV sollte die Kombination III/V beantragt werden, wenn beide Ehe- oder Lebenspartner unterschiedlich viel verdienen. So lassen sich insgesamt für das Paar zu hohe monatliche Lohnsteuerabzüge direkt vermeiden – und die zu viel gezahlte Einkommensteuer wird nicht erst bei der nächsten Steuererklärung erstattet.

Das gilt ebenso für Paare, die Nachwuchs erwarten: Da die Steuerklasse eine wichtige Rolle für die Höhe des Elterngelds spielt, kann ein Steuerklassenwechsel sinnvoll sein. So ein Wechsel darf seit 2020 auch mehrmals im Kalenderjahr erfolgen.