Mit Mietaufschub aus der Krise

WGS fängt derzeitige Notsituationen auf und kommt ihren Kunden bei finanziellen Engpässen entgegen

V.l.: Die Mitarbeiterinnen Anne Bleick und Nele Schubbert verteilen Aushänge zur Corona-Hilfe in den Mieterfluren
V.l.: Die Mitarbeiterinnen Anne Bleick und Nele Schubbert verteilen Aushänge zur Corona-Hilfe in den Mieterfluren, Foto: WGS

Schwerin • Viele Menschen stehen seit Beginn der Corona-Krise vor finanziellen Herausforderungen. Die WGS bietet ihren Mietern in solch einem Fall Mietaufschub an, damit sie ihre Miete vorübergehend nicht oder nicht in voller Höhe zahlen müssen.

Dabei entstehen keine Zinsen oder Mahngebühren. „Es ist wichtig, dass sich unsere Mieter rechtzeitig an uns wenden, wenn sie Hilfe benötigen. Wir verstehen, dass die derzeitige Situation viele unvorhergesehen und unverschuldet getroffen hat“, so WGS-Geschäftsführer Thomas Köchig. Die ausgesetzten Mietbeträge können in individuell tragbaren Raten zurückgezahlt werden, wenn die finanzielle Situation nach der Krise es wieder zulässt. Der Staat hilft ebenfalls mit Zuschüssen, zum Beispiel in Form von Wohngeld oder Grundsicherung. Wer solche Hilfen vom Staat oder die Stundung der WGS in Anspruch nehmen möchte, muss nachweisen, dass die Corona-Krise die finanzielle Notsituation ausgelöst hat. Dies kann zum Beispiel ein Antrag auf Kurzarbeitergeld, eine Bescheinigung über eine Kündigung oder Freistellung sein. Zulässig ist ebenfalls eine Kopie des Arbeitsvertrags, der ausweist, dass der Mieter in einem von Schließung betroffenen Betrieb arbeitet. Nähere Informationen für betroffene Mieter gibt es telefonisch unter (0385) 74 26-591 oder per E-Mail an coronahilfe@wgs-schwerin.de.

maxpress/Janine Pleger