Stadtbibliothek für Besucherverkehr geschlossen

Neueinsteiger erhalten vierwöchigen Gratis-Zugang für Onleihe

Jeder Neueinsteiger erhält einen vierwöchigen Gratis-Zugang für die Onleihe Mecklenburg-Vorpommern
Jeder Neueinsteiger erhält einen vierwöchigen Gratis-Zugang für die Onleihe Mecklenburg-Vorpommern, Foto: maxpress

Schwerin • Die Hauptbibliothek und die beiden Stadtteilbibliotheken Lankow und Neu Zippendorf sind ab sofort bis zum 10. Januar 2021 für den Besucherverkehr geschlossen. Für telefonische Auskünfte, Bestellwünsche für den Medienboten, Informationen zur Onleihe M-V, oder zu Geschenkgutscheinen stehen die Mitarbeiter*innen der jeweiligen Bibliotheken montags bis freitags, ausgenommen der 24. und 25. Dezember sowie der 30. und 31. Dezember 2020) in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr zur Verfügung.

Trotz der Schließung wird der „Medienbote“ für die Nutzer*innen der Bibliothek unterwegs sein. Interessierte können sich bis zum 8. Januar 2021, außer an den Feiertagen – werktags zwischen 10 Uhr und 16 Uhr mit Medien beliefern lassen. Einfach unter 0385 5901938 anrufen, Medien bestellen und zum vereinbarten Liefertermin zu Hause sein. Der Service ist kostenlos.

Für Fans digitaler Medien hält die Stadtbibliothek ebenfalls ein Angebot vor: Jeder Neueinsteiger erhält einen vierwöchigen Gratis-Zugang für die Onleihe Mecklenburg-Vorpommern. Und so funktioniert‘s: das Anmeldeformular unter www.stadtbibliothek-schwerin.de herunterladen, ausfüllen und mit einer Kopie des Personalausweises an stadtbibliothek@schwerin.de mailen. Die Zugangsdaten werden spätestens am nächsten Werktag per E-Mail zugestellt. Mit dem Bibliotheksausweis der Stadtbibliothek Schwerin ist dann der Zugriff auf ca. 85.000 digitale Medien - angefangen bei E-Books, über Hörbücher bis hin zu Zeitungen und Zeitschriften - möglich.

Für die Nutzung dieses digitalen Angebots ist nicht unbedingt ein E-Book-Reader erforderlich. Es funktioniert ebenso mit Tablet, Smartphone oder PC. Und das Gute an diesem Service: Es entstehen in der „Onleihe“ keine Säumnisentgelte.

Pressestelle LHS