Der Winterbeginn bringt Pflichten mit sich

Laut Straßenreinigungssatzung müssen Anlieger Gehwege auch bei Glätte und Schneefall freihalten

Schnee im Winter – das wäre doch was. Doch so schön das viele Weiß in der dunklen Jahreszeit auch sein mag, sind Anlieger gut beraten, Schneeschieber, Besen und Abstumpf- mittel stets griffbereit zu haben.
Zwischen 7 und 20 Uhr müssen Eigentümer anliegender Grundstücke öffentliche Gehwege von Schnee befreien, Foto: maxpress

Schwerin • Schnee im Winter – das wäre doch was. Doch so schön das viele Weiß in der dunklen Jahreszeit auch sein mag, sind Anlieger gut beraten, Schneeschieber, Besen und Abstumpfmittel stets griffbereit zu haben. Damit der Gehweg entlang des Grundstücks nicht zur ungewollten Rutschpartie führt, haben Eigentümerinnen und Eigentümer im Sinne des Gemeinwohls dafür Sorge tragen, dass niemand zu Schaden kommt.

Geregelt ist das in der Straßenreinigungssatzung. Demnach müssen Anlieger die angrenzenden öffentlichen Flächen zwischen 7 und 20 Uhr freihalten. Nach 20 Uhr entstehende Glätte und Schnee sind bis 7 Uhr des Folgetages zu beseitigen. Auf diese Weise können die morgendlichen Pflichten immerhin mit einer Frühsport-Einheit verbunden werden. Zum Streuen gut geeignet sind handelsübliche Abstumpfmittel, Kies oder Sand, jedoch auf keinen Fall Salz oder andere Taumittel. Dies schadet der Umwelt in der direkten Nachbarschaft.

Grundsätzlich ist der Weg mindestens auf einer Breite von 1,50 Metern zu räumen. Außerdem ist unbedingt darauf zu achten, den beräumten Schnee nicht auf die Fahrbahn zu schieben, sondern Richtung Grundstück. So bleiben Rinnsteine, Einlässe, Hydranten und War- tungsschächte frei. Doch was tun, wenn es schwerfällt, rechtzeitig und ausreichend für saubere Wege im Winter zu sorgen? „Dann kann man in der Nachbarschaft um Hilfe bitten oder rechtzeitig den Service privater Dienstleister in Anspruch nehmen. Außerdem ist eine Haftpflichtversicherung von Vorteil, falls doch jemand Schaden nimmt“, sagt Holger Hoppmann, Abteilungsleiter Straßenreinigung.

So gerüstet, kann der Winter kommen. „Wir alle nutzen Straßen und Gehwege. Winterdienst auf Gehwegen ist aber Bürgerpflicht. Wir bitten daher alle Schwerinerinnen und Schweriner, dieser Verantwortung nachzukommen. So schützt man nicht nur sich, sondern auch seine Mitmenschen.” Weitere Informationen gibt es im „Ratgeber für ein sauberes Schwerin“ und online unter www.sds-schwerin.de.

Marie-Luisa Lembcke