Ina Holtz entgeht keine einzige Fuge

Die Bauingenieurin ist beim SDS für die Sondernutzung von Straßen zuständig

Ina Holtz hält mit der Kamera fest, wo ein Gehweg nicht richtig verfugt wurde
Ina Holtz hält mit der Kamera fest, wo ein Gehweg nicht richtig verfugt wurde, Fotos: maxpress

Schwerin • Genauso wie der Bereich Öffentliches Grün befasst sich auch Ina Holtz im Bereich Straßenunterhaltung mit dem Thema der Sondernutzung. „Damit ist alles gemeint, was über den Gemeingebrauch von Straßen – also Fahren und Gehen – hinausgeht“, so die Sachbearbeiterin und studierte Bauingenieurin. Mehr als 1.000 Anträge bearbeitet sie jährlich.

Zu unterscheiden ist zwischen gewerblicher und baulicher Sondernutzung. Gewerblich meint in dem Fall die Nutzung für Werbeaufsteller, Verkaufsstände, Gastronomie oder Veranstaltungen. „Wir beim SDS sind aber mit der baulichen Sondernutzung beauftragt. Das betrifft alle Situationen, in denen im Rahmen von Baumaßnahmen der öffentliche Verkehrsgrund genutzt wird – also zum Beispiel für Baugerüste und -zäune, Container, Kräne, Materiallagerungen oder Aufgrabungen”, sagt Ina Holtz. Grundlage sind das Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (§22) und die Straßen- und Grünflächensatzung der Landeshauptstadt Schwerin.
„Um eine Genehmigung zu bekommen, muss man frühzeitig, mindestens aber zwei Wochen vorher, einen Antrag bei der Verkehrsbehörde stellen. Auf www.schwerin.de gibt es das entsprechende Formular. Wir erhalten die Anträge dann zur Prüfung”, so die zuständige Expertin beim SDS.
Zu den häufigsten Gründen einer Antragsstellung auf Sondernutzung würden Straßenaufgrabungen zählen. Will eine Firma etwa ein Kanalrohr reparieren oder Glasfaserkabel verlegen, muss sie dafür die Oberfläche öffnen. Ina Holtz prüft deshalb, um welche Art Oberfläche es sich handelt, wann sie gebaut wurde und ob Gewährleistungsansprüche vorliegen. Erteilt sie die Genehmigung, ist die Sachbearbeiterin auch für die Abnahme zum Ende der Sondernutzung zuständig. „Es gibt strikte Auflagen zur regelgerechten Wiederherstellung. Die Straße muss hinterher also wieder ordnungsgemäß verschlossen und die verkehrsrechtlichen Belange müssen eingehalten werden. Ich seh’ oft auf den ersten Blick, wenn etwas nicht stimmt. Da macht mir keiner etwas vor“, so die Bauingenieurin. Zur Dokumentation hat sie deshalb immer eine Kamera dabei. Nach dem Verlegen einer Fernwärme-Leitung in der Robert-Koch-Straße hat das beauftrage Bauunternehmen zum Beispiel die Fugen nicht ordentlich abgesandet. „Da bin ich dann hinterher, damit diese Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden.“
In den vergangenen Jahren sei die Anzahl der Anträge stark gestiegen, immerhin wird in Schwerin immer mehr gebaut. Doch dank Ina Holtz kann der SDS die Verkehrssicherheit nach erfolgter Sondernutzung wieder sicherstellen.

maxpress/Marie-Luisa Lembcke

Baustellengerüste auf dem Gehweg in der Werderstraße
Baustellengerüste auf dem Gehweg in der Werderstraße