Nutzung von Öffentlichem Grün mit Genehmigung

Werden Wiesen und Plätze zweckentfremdet, benötigen Veranstalter und Baufirmen eine Genehmigung zur Sondernutzung

Ulf Gräfner schaut akribisch, ob die Rasenfläche nach einer Nutzung für Schwertransporte wieder ordnungsgemäß hergestellt wurde
Ulf Gräfner schaut akribisch, ob die Rasenfläche nach einer Nutzung für Schwertransporte wieder ordnungsgemäß hergestellt wurde, Foto: maxpress

Schwerin • Das Insel- und Strandfest, das Altstadtfest oder das Stadtteilfest in Neu-Zippendorf; eine Baustellenzufahrt oder ein Container für Schutt auf einer Rasenfläche – was haben diese Szenen gemeinsam? Richtig, sie alle spielen sich auf Öffentlichem Grün ab. Da Wiesen und Plätze dann nicht wie üblich genutzt werden und nicht mehr zur Erholung dienen können, benötigen Veranstalter und Baufirmen eine Genehmigung zur Sondernutzung. Diese erhalten sie von Ulf Gräfner, Technischer Sachbearbeiter beim SDS.

„Zu Sondernutzungen zählen neben größeren Veranstaltungen auch private Ereignisse wie Hochzeiten. Aber auch Werbeaufsteller und alles rund um Baustellen, also Baustelleneinrichtungen, Lagerplätze, Überbauungen und Überfahrtgenehmigungen gehören dazu”, sagt Ulf Gräfner. Grundlage dafür bildet die Straßen- und Grünflächensatzung der Landeshauptstadt Schwerin. Sie definiert auch die Höhe der Gebühren. Diese richten sich unter anderem nach Größe der genutzten Fläche und Nutzungsdauer.
Wer eine Genehmigung für eine Veranstaltung bei der Stadt beantragen möchte, sollte dies spätestens 14 Tage vor dem Ereignis tun und kann dafür ein Online-Formular nutzen.
Auf www.schwerin.de/kultur-tourismus/veranstaltungen/fuer-veranstalter gibt es eine Übersicht darüber, wo es geeignete Flächen gibt und an wen der Antrag im Speziellen zu richten ist. Beliebt sind zum Beispiel der Pfaffenteich, der Stadthafen, der Bertha-Klingberg-Platz, die Schwimmende Wiese und das Areal um die Siegessäule.
„Regelmäßig werden alle Events, die eine Genehmigung benötigen, in der Veranstaltungsrunde der Stadt abgestimmt und koordiniert. Im Jahr sind das rund 90 Anträge, die allein nur beim SDS auflaufen. Geben alle beteiligten Fachdienste und Institutionen ihr OK, also auch Polizei und Feuerwehr, erhält der Veranstalter die Erlaubnis.“
Baumaßnahmen hingegen werden beim Fachdienst Verkehrsmanagement bei der Verkehrsbehörde beantragt oder direkt beim SDS. Diese werden in der Sperrkommission mit den Fachdiensten besprochen und abschließend genehmigt. Der Antrag muss Angaben zur Örtlichkeit, Art, Umfang und Dauer der Nutzung enthalten. Liegt keine Genehmigung bei der Inanspruchnahme des Öffentlichen Grüns vor, droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Sowohl vor als auch nach der jeweiligen Sondernutzung führt Ulf Gräfner eine Übergabe und Abnahme der städtischen Grünfläche durch. „Hier in der Willi-Bredel-Straße hat man die Rand-Flächen circa ein Jahr lang für Schwertransporte im Zuge des Schulneubaus genutzt. Jetzt wurden die Steine wieder an Ort und Stelle gelegt und Rasen ausgesät und angewalzt, sodass schon bald wieder alles schön grün wird. So soll es sein“, sagt Ulf Gräfner zufrieden.

maxpress/Marie-Luisa Lembcke