Öffentliches Leben in Schwerin wird schrittweise erweitert
Lockerungen bei Corona-Einschränkungen
Schwerin • Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat am 16. April 2020 in einem MV-Plan die schrittweise Erweiterung des öffentlichen Lebens in der Corona-Pandemie beschlossen. Die Lockerungen erfolgen unter Beibehaltung des Kontaktverbots, der Abstandsregeln sowie der Desinfektions- und Hygienevorschriften. Zusätzlich wird das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in bestimmten Bereichen wie beim Einkaufen oder im öffentlichen Personennahverkehr nach den Maßgaben des RKI dringend empfohlen.
Stadthaus öffnet ab 27. April schrittweise für Bürgerverkehr Ab dem 27. April 2020 wird das Stadthaus schrittweise wieder für den Bürgerverkehr geöffnet. „Wir arbeiten im Verwaltungsstab mit Hochdruck daran, den Bürgerinnen und Bürgern wieder unsere Dienstleistungen mit Terminvergabe unter Berücksichtigung der geltenden Auflagen anbieten zu können“, berichtet Oberbürgermeister Rico Badenschier.
Die telefonische Erreichbarkeit zur Terminabsprache von Notfällen bleibt unter 0385 545-1111 gesichert. Ein Bürgertelefon für alle Fragen rund um das Corona-Virus ist unter 0385 545-33 33 ist von Montag bis Freitag weiterhin in der Zeit von 8 bis 16 Uhr erreichbar. Alle online gebuchten Termine in der Stadtverwaltung entfallen bis 26. April 2020 ersatzlos und müssen daher nicht selbst storniert werden. Onlinedienste zur Ausstellung von Meldebescheinigungen und Geburtsurkunden können weiterhin in Anspruch genommen werden.
Einzelhandel bis 800 m² Verkaufsfläche öffnet ab 20. April: Garten- und Baumärkte bereits ab 18. April 2020 Ab dem 20. April 2020 öffnet der Einzelhandel bis zu einer Verkaufsfläche von 800 m². Dazu zählen auch die Geschäfte im Schlosspark-Center und in der Marienplatzgalerie. Flächen über 800 ² müssen entsprechend reduziert werden.
Ausgenommen von der Verkaufsflächenbegrenzung sind Verkaufsstellen des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Großhandel, Kfz-Händler, Fahrradhändler, Blumenläden und Buchhandlungen. „Voraussetzung für die Öffnung der Läden ist natürlich, dass die Abstandspflicht und die Kundenbegrenzung von einem Kunden pro 10 m² zwingend eingehalten werden“, betont Ordnungsdezernent Bernd Nottebaum. Ab dem 4. Mai dürfen auch Friseure ihre Dienstleistungen wieder anbieten. Hier besteht eine Pflicht des Tragens mit Mund-Nasen-Schutz. Darüber hinaus muss der Termin im Vorfeld vereinbart werden.
Öffnung von Schulen und erweiterte Notbetreuung in Kitas Ab dem 27. April 2020 werden die allgemein bildenden Schulen sowie die Beruflichen Schulen in Schwerin beginnend mit den Abschlussklassen wieder geöffnet. Auch eine schrittweise Ausdehnung der Notbetreuung in Kita, Hort und Tagespflege soll ab dem 27. April 2020 in kleinen Gruppengrößen möglich sein. „Jetzt werden die Voraussetzungen geschaffen, um die Hygienevorschriften und Abstandsregeln in den Schulen und den Einrichtungen der Kindertagesförderung wirksam umzusetzen. Dazu wird es in der kommenden Woche weitere Abstimmungen zwischen dem Land und der Kommunalen Ebene geben“, so Oberbürgermeister Rico Badenschier.
Stadtbibliothek und Stadtteilbibliotheken öffnen ab Montag Auch die Kultureinrichtungen der Stadt sollen für die Bürgerinnen und Bürger Schritt für Schritt wieder zugänglich werden. „Den Anfang machen die Stadtbibliothek und die Stadtteilbibliotheken Lankow und Neu Zippendorf. Ab dem kommenden Montag, den 20. April 2020, sollen die Angebote zumindest eingeschränkt wieder zur Verfügung stehen“, erläutert Kulturdezernent Andreas Ruhl. Die Öffnungszeiten werden wie bisher angeboten. Das bezieht auch Samstagsöffnungszeiten mit ein. Somit ist eine Ausleihe und Rücknahme von Medien unter Wahrung entsprechender Abstandsregelungen zumindest eingeschränkt möglich. Darüber hinaus steht auch weiterhin das beliebte Angebot der Onleihe Mecklenburg-Vorpommern mit ca. 85.000 digitalen Medien zur Verfügung.
Die beiden städtischen Kultureinrichtungen „Schleswig-Holstein-Haus“ und „Der Speicher“ sowie das Konservatorium, die Volkshochschule, Kinder- und Jugendtreffs und die Schwimmhalle bleiben weiterhin geschlossen. Die damit verbundenen Auswirkungen wie Nachholtermine oder Kostenerstattungen werden zu einem späteren Zeitpunkt geregelt.
Zoo lädt ab 22. April täglich von 9 bis 19 Uhr zu Besuch ein Ab dem 22. April 2020 ist ein Zoobesuch wieder möglich. Die Gastronomie, der Zooladen, die Spielplätze und Kioske sowie die Tierhäuser bleiben weiter geschlossen. Öffentliche Fütterungen müssen ausfallen, damit sich keine Menschengruppen bilden. Die sonst lediglich am Wochenende und Feiertag geltenden Öffnungszeiten sind vorerst auch von Montag bis Freitag gültig. Der Zoo ist somit täglich von 9 bis 19 Uhr geöffnet, die Kasse schließt um 18. Uhr.
Großveranstaltungen bleiben bis 31. August untersagt Die Festlegungen des Landes zu Großveranstaltungen haben zur Folge, dass die laufende Spielzeit des Mecklenburgischen Staatstheaters vorzeitig beendet wird. Wie das Präsidium des Radsportverbandes MV beschlossen hat, ist auch das Bundes-Radsport-Treffen 2020 abgesagt, das vom 19. - 25. Juni 2020 in der Landeshauptstadt stattfinden sollte.
Nutzung der Trauerhallen wieder möglich Die großen Trauerhallen der Schweriner Friedhöfe werden ab dem 23. April wieder geöffnet. Trauerfeiern können dort bis auf weiteres mit bis zu 20 Personen stattfinden. Es wird weiterhin dringend darum gebeten, die Trauergemeinden auf den engsten Teilnehmerkreis zu beschränken. Die Servicebüros der Friedhöfe öffnen für die Bürgerinnen und Bürger ab dem 27. April 2020, arbeiten aber vorerst nur nach telefonischer Terminvereinbarung. Diese ist unter der 0385/ 641 08 11 möglich. Anfragen per E-Mail richten Sie bitte an friedhof@sds-schwerin.de. Zur Organisation von Bestattungen oder Beisetzungen ist die Friedhofsverwaltung auch für Bestattungsunternehmen uneingeschränkt erreichbar.
Recyclinghöfe öffnen wieder Die beiden Recyclinghöfe sind ab 20. April 2020 wieder Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 - 19.00 Uhr geöffnet, samstags von 8.00 - 13.00 Uhr. Die Betreiber am Ziegeleiweg 12 im Stadtteil Lankow (ALBA Nord) und an der Ludwigsluster Chaussee 53 (Trägerverein Planung und Technik) bieten ihren Service wie gewohnt an. Die gleichzeitige Befahrung der Recyclinghöfe wird auf wenige Fahrzeuge beschränkt, um das weiter bestehende Kontaktverbot einzuhalten. Bürger sollten sich auf längere Wartezeiten einstellen oder ihren Besuch verschieben, wenn er in den nächsten Tagen nicht dringend notwendig ist. Auch der Wertstoffhof der SAS in der Ludwigsluster Chaussee 72 ist ab 20. April wieder geöffnet (Mo-Fr von 8.00 -19.00 Uhr und Sa von 8.00-13 Uhr). Mit der Wiederöffnung der Recyclinghöfe entfallen die beiden zusätzlichen Grünschnittcontainer in der Carl-Tackert-Straße.
Persönliche Beratung zur Abfallwirtschaft und Straßenreinigung wird nach telefonischer Terminvereinbarung unter der 0385 / 633 16 72 ebenfalls ab den 27. April 2 020 möglich sein. Anfragen per E-Mail richten Sie bitte an info@sds-schwerin.de
Spielplätze weiterhin geschlossen Die 88 städtischen Spielplätze bleiben weiterhin geschlossen. Die Anlagen wurden mit Absperrband und einem Hinweisschild versehen. Eltern werden bei Kontrollen des Ordnungsdienstes weiterhin aufgefordert, den Spielplatz mit ihren Kindern zu verlassen. Der Kundenservice der SAS öffnet am 27. April wieder. Eine telefonische Terminvereinbarung ist unter 0385 / 577 02 00 ist zu den bekannten Öffnungszeiten möglich. Der Kontakt ist auch per E-Mail an service@sas-schwerin.de gewährleistet.
Quelle: LHS