Gute Nachricht für Mobilfunkkunden

Rufnummer mitnehmen darf nicht mehr als 6,82 Euro kosten

Rufnummer zum neuen Mobilfunkanbieter mitnehmen, wird günstiger
Rufnummer zum neuen Mobilfunkanbieter mitnehmen, wird günstiger, Foto: Pixabay

Schwerin • Der Montag begann für Infrastrukturminister Christian Pegel mit einer guten Nachricht: „Ab heute müssen alle Mobilfunkkunden in Deutschland, die bei einem Anbieterwechsel ihre alte Rufnummer mitnehmen wollen, dafür nur noch maximal 6,82 Euro brutto bezahlen. Die Bundesnetzagentur hat durchgesetzt, dass alle Anbieter ihre Senkung dieses so genannten Portierungentgelts an die Endkunden weitergeben.“

Konkret hat die Bundesnetzagentur in Bonn heute den Mobilfunkanbietern Freenet, 1&1 Drillisch, 1&1 Telecom sowie Telefonica mit sofortiger Wirkung untersagt, weiterhin Summen von bis zu etwa 30 Euro zu verlangen. „Die Unternehmen konnten bei einer Überprüfung nicht nachweisen, dass ihnen tatsächlich Kosten in dieser Höhe entstehen, wenn ihre ehemaligen Kunden die bisherige Nummer mitnehmen“, erklärt Christian Pegel und führt weiter aus: „Alle anderen Mobilfunkanbieter hatten mit Wirkung ab heute zugesagt, die Entgeltsenkung der Bundesnetzagentur auf 3,58 Euro netto freiwillig an ihre Kunden weiterzugeben und von diesen wie gefordert höchsten die knapp sieben Euro zu verlangen.“

Nach den telekommunikationsrechtlichen Vorgaben zum Kundenschutz dürfen Verbrauchern nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen. „Die Bundesnetzagentur hat dies hier im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher konsequent durchgesetzt“, lobt Christian Pegel. Er selbst hatte sich im Beirat der Bundesnetzagentur, in dem er Mecklenburg-Vorpommern vertritt, dafür stark gemacht, dass diese Überprüfung der realen Kosten schnell erfolgt.

“Es ist wichtig, dass der Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Endverbraucher zwischen den verschiedenen Mobilfunkanbietern nicht erschwert werden, indem ein Wechsel entweder zum Verlust der angestammten Telefonnummer oder zu erheblichen Kosten für die einmalige Weitergabe an den neuen Anbieter führt“, so der Minister. Er hatte immer wieder gefordert – und wolle dies auch weiter tun: „Wir brauchen einen wirksamen Schutz der Verbraucher, die sich einer kleinen Zahl von Mobilfunkanbietern gegenübersehen, die eine ziemlich einheitliche Geschäftspolitik vertreten - mit entsprechenden Kostenfolgen für die Endkunden.“

Quelle: Energieministerium MV