Einzigartiger Rechtsschutz

Mit dem Rechtsschutzversicherer der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

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Schwerin • Im Zusammenhang mit der Planung, Errichtung, dem Um- und Ausbau oder dem Kauf eines Eigenheims kommt es häufig zu Streitigkeiten – etwa wenn sich nach Fertigstellung des Neubaus zeigt, dass Wände aufgrund fehlerhafter Bauausführung Risse bekommen haben oder dass die Fensterdichtungen mangelhaft sind.
„Zu spät entdeckte Baumängel verursachen bundesweit jährlich Schäden in Millionenhöhe“, weiß Annett Stein, Baufinanzierungsberaterin bei der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin.
„Der Bauherren-Rechtsschutz ist eine Immobilien-Rechtsschutzversicherung, die auch nach Markteinführung noch eine echte Innovation und ein Alleinstellungsmerkmal darstellt. Schließlich waren Baurisiken bislang branchenüblich nur sehr eingeschränkt und maximal bis zu einer Deckungssumme von 10.000 Euro versicherbar“, erläutert Annett Stein weiter.
Laut einer bundesweiten Studie finden sich bezogen auf Ein- und Zweifamilienhäuser bei jedem Bauvorhaben durchschnittlich 20 gravierende Mängel – üblicherweise nicht versicherbar. Aber: Der bei der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin erhältliche Bauherren-Rechtsschutz bietet Sicherheit im Vertragsrecht im Zusammenhang mit Erwerb oder Errichtung eines Neubaus, aber auch bei Um- und Ausbau sowie der Sanierung einer bestehenden Immobilie. Er ist damit einzigartig auf dem Markt und es gibt ihn exklusiv nur bei der ÖRAG Rechtsschutzversicherung, dem Partner der öffentlichen Versicherer und Sparkassen.
Ganz wichtig für den Versicherungsschutz ist das Datum des Abschlusses: Für einen Neubau mit Architekt sowie Um- und Anbau und Sanierungsprojekte genügt der Versicherungsbeginn vor Baubeginn. Für einen Neubau mit einem Bauträger muss der Versicherungsbeginn zwingend vor dem notariellen Kaufvertrag liegen.
Dass die ÖRAG in Sachen Rechtsschutz bestens punkten kann, ist von unabhängigen Stellen bestätigt: 2019 wurde sie bereits zum zwölften Mal in Folge von ihren Kunden mit dem begehrten KUBUS-Siegel für Kundenzufriedenheit ausgezeichnet. Und auch das Analyseunternehmen ­Franke und Bornberg hat den neuen ÖRAG-Tarif 2020 in sein aktuelles Rechtsschutz-Rating aufgenommen. Alle vier Bereiche sind mit der Bestnote „hervorragend“ (FFF) bewertet worden.
Weitere Informationen zum Bauherren-Rechtsschutz erhalten Kunden unter info@spk-m-sn.de.