Leichtsinn kann gefährlich enden

Durchsteigen zwischen zwei gekuppelten Straßenbahnen ist ausdrücklich verboten

Durchsteigen zwischen zwei gekuppelten Straßenbahnen ist ausdrücklich verboten
Warnschild zwischen zwei Straßenbahnen, Foto: NVS

Schwerin • Immer wieder kommt es vor, dass vor allem junge Fahrgäste des Nahverkehrs zwischen zwei gekuppelten Wagen der Straßenbahn hindurchklettern. Die Gefahren dabei werden oft unterschätzt.
Eine Doppeltraktion – so der Fachausdruck für zwei gekuppelte Straßenbahnen – ist ganze 60 Meter lang. Anstatt die Bahn nach dem Ausstieg zu umgehen beziehungsweise zu warten, bis diese ihre Fahrt fortsetzt, gehen manche Fahrgäste das Risiko ein und versuchen, zwischen den Wagen durchzusteigen. Damit verschwinden sie aus dem Sichtfeld des Fahrers, was bei der Weiterfahrt katastrophale Folgen haben kann. Auch Autofahrer rechnen nicht mit Fußgängern, die zwischen den Wagen auftauchen, sodass der Gegenverkehr oder überholende Fahrzeuge jemanden erfassen können. Glücklicherweise ist es in Schwerin bisher noch nicht zu einem derartigen Unfall gekommen. Damit es dabei bleibt, gibt es zwischen den Wagen, wenn sie als Doppeltraktion fahren, ein entsprechendes Hinweisschild mit einer Kette. Dieses soll leichtsinnige Fahrgäste daran hindern, zwischen den Wagen durchzusteigen.