Als Mieter gut versichert

Die Privathaftpflicht bewahrt vor ungeplanten Belastungen

Selbst wenn Mieter grundsätzlich Vorsicht walten lassen – hin und wieder gibt es Missgeschicke, die zu Schäden führen.

Schwerin • Selbst wenn Mieter grundsätzlich Vorsicht walten lassen – hin und wieder gibt es Missgeschicke, die zu Schäden führen. Für solche und andere Fälle, in denen es um Schadenersatz geht, rät die WGS zu einer umfassenden Privathaftpflichtversicherung.

„Klassiker in der Mietwohnung sind, wenn jemand die Parfümflasche ins Waschbecken fallen lässt und es einen Sprung bekommt oder die Katze den Türrahmen zerkratzt“, erläutert der WGS-Versicherungsexperte Alexander Werwick zwei typische Mietsachschäden. Während sich solche Reparaturen vielleicht noch aus der eigenen Tasche begleichen lassen, sieht das bei Unglücken mit Personenschaden anders aus. „Hier greift die Privathaftpflicht ebenfalls. Diese Versicherung ist nicht Vorschrift, jedoch wirklich wichtig“, so der Versicherungsexperte. „Sie ist zudem nicht sehr teuer.“ Die Tarife der Versicherungsgesellschaften variieren zwar, doch ein Single bekommt eine gute Privathaftpflichtversicherung bereits ab etwa 50 Euro pro Jahr. Eine Familie zahlt etwa 70 Euro jährlich.

Alexander Werwick hat noch weitere Hinweise: „Es ist wichtig zu wissen, dass die Privathaftpflichtversicherung mehrere Aufgaben erfüllt. Zum einen prüft sie, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Darüber hinaus kommt die Versicherung natürlich für die Wiedergutmachung auf. Was viele nicht wissen: Die Privathaftpflicht bietet zudem passiven Rechtsschutz und wehrt überhöhte sowie unberechtigte Forderungen ab.“

Inhalte der Versicherung prüfen

Die WGS rät dazu, sich die Bausteine der jeweiligen Versicherungen genau anzusehen. „Einige Versicherungen schließen zum Beispiel den Schadenersatz bei Schlüsselverlust mit ein, bei anderen benötigt diese Leistung einen Zusatz“, so Alexander Werwick. Er rät ebenfalls Mietern, die bereits eine Versicherung haben, die verschiedenen Punkte noch einmal zu überprüfen.

Janine Pleger

Betriebskosten

Wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, kommen häufig Fragen auf. Die WGS beantwortet gerne die wichtigsten davon und gibt ihren Mietern damit Sicherheit.

Welche Passagen sind besonders wichtig?

Am besten lesen Mieter tatsächlich das gesamte Schreiben. Viele Fragen, die sich durch den reinen Zahlenteil ergeben, werden dadurch direkt beantwortet. In der Abrechnung finden die Mieter auf der ersten Seite eine Übersicht über die entstandenen Gesamtkosten, ihre Vorauszahlungen und das Abrechnungsergebnis. Auf den folgenden Seiten ist dann aufgeschlüsselt, welche Betriebskosten im Einzelnen entstanden sind und wie hoch der vom Mieter zu tragende Anteil daran ist. Jeder Mieter kann so genau nachvollziehen, warum sich entweder ein Guthaben oder eine Nachforderung ergeben hat.

Worauf gründet eine Anpassung bei den Vorauszahlungen?

Neue Beträge für Vorauszahlungen ergeben sich unabhängig davon, ob die Abrechnung für den jeweiligen Mieter ein Guthaben oder eine Nachforderung ausweist. Entscheidend sind tatsächlich die in dem Abrechnungsjahr entstandenen Kosten. Dadurch können zu hohe Nachforderungen in der nächsten Betriebskostenabrechnung vermieden werden.

Was tun, wenn dennoch etwas unklar ist?

Jeder Mieter kann sich bei Fragen an den jeweiligen Kundenbetreuer wenden. Dieser ist telefonisch unter (0385) 74 26-300 erreichbar.

Wann wird ein Guthaben ausgezahlt?

Das Geld ist etwa vier Wochen nach Erstellung der Abrechnung auf dem Konto des Mieters. Bis dahin haben Mieter Gelegenheit, sich die Abrechnung in Ruhe anzuschauen.