Stadtverwaltung verschiebt Ostern in den Herbst

Brauchtumsfeuer im Oktober möglich

Die Stadtverwaltung informiert, dass für die coronabedingt abgesagten Osterfeuer das Wochenende vom 9. - 11. Oktober 2020 benannt wird.
Das Osterfeuer darf im Oktober nachgeholt werden, Foto: maxpress

Schwerin • Die Stadtverwaltung informiert, dass für die coronabedingt abgesagten Osterfeuer das Wochenende vom 9. bis 11. Oktober 2020 benannt wird. Grundlage für das Abbrennen ist, dass die gesetzlichen Regeln eingehalten werden.

Diese können auf der Homepage der Stadt unter www.schwerin.de/brauchtumsfeuer nachgelesen werden. Insbesondere ist darauf zu achten, das bereits aufgeschichtete Holz vor dem Abbrennen noch einmal um zu stapeln, um Tiere, die sich im Holzhaufen verstecken, zu schützen.

Die Brauchtumsfeuer sind beim Fachdienst Ordnung per E-Mail ordnungsamt@schwerin.de oder schriftlich beim Fachdienst Ordnung der Landeshauptstadt Schwerin, Am Packhof 2 - 6, 19053 Schwerin, mit Datum, Uhrzeit, Abbrennort (ggf. Lageplan), Verantwortliche/r vor Ort mit Mobilnummer, anzuzeigen.

Darüber hinaus ist beim Abbrennen des Brauchtumsfeuers auf die aktuellen Regelungen der der Corona-Landesverordnung MV zu achten.

Pressestelle Landeshauptstadt Schwerin