Warum gibt es die Straßenausbaubeiträge?

Schwerin • Werden Straßen und Gehwege erneuert und verbessert, so steigert das auch den Wert der Grundstücke, die über diese Zuwege erreichbar sind. Deshalb ist in den Kommunalabgabengesetzen der Bundesländer geregelt, dass Anlieger, die von der Sanierung einer Straße profitieren, sich auch an den Baukosten beteiligen müssen. Wie hoch diese Beteiligung ist, hängt zum einen von der Nutzung der Straße ab und zum anderen von der Größe und Nutzung des jeweiligen Grundstücks.  In der Ausbaubeitragssatzung der Landeshauptstadt Schwerin ist Folgendes geregelt: Bei Hauptverkehrsstraßen, also Straßen, die im Wesentlichen dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen  – dazu zählt auch die Rogahner Straße – müssen Kosten für die Verbesserungen der Fahrbahn lediglich zu 20 Prozent von den Anliegern getragen werden. In den sogenannten „Haupterschließungsstraßen” (im Wesentlichen innerörtlicher Durchgangsverkehr) fallen bereits 40 Prozent der Fahrbahn-Sanierungskosten für die Anlieger an. Ganze 75 Prozent müssen Anwohner von Anliegerstraßen (im Wesentlichen für Anliegerverkehr), wie dem Großen Moor, für die Sanierung der Fahrbahn bezahlen.

Nele Reiber