Betreuung von Haustieren absetzbar

Ab März bearbeitet das Finanzamt die Bescheide

Schwerin • Jedes Jahr aufs Neue müssen Tausende Schweriner sich ab März an den Schreibtisch setzen, Belege zusammen sammeln, rechnen und Formulare ausfüllen. Schließlich geht es um ihr Geld und das, was ihnen zusteht. Wer sich in Sachen Steuern gut auskennt, kann viele alltägliche Ausgaben geltend machen. Wer hingegen nicht so ganz durchsieht in dem Zahlen-Wirr-Warr, dem wird bei der Steuerberatungsgesellschaft Fuchs & Partner geholfen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen, die auch in der Nebenkostenabrechnung stehen, können steuerlich abgesetzt werden. Doch was genau gehört dazu? Seit diesem Jahr auf jeden Fall auch die folgenden Punkte: Handwerkerleistungen, die das angrenzende Grundstück betreffen, wenn sie dem eigenen Grundstück dienen. Hierzu gehört zum Beispiel der Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor dem eigenen Grundstück. Auch, ob Hausanschlusskosten an die Ver- und Entsorgungsnetze berücksichtigt werden, kann geprüft werden. Wurden bestimmte Prüf- und Messleistungen zum Beispiel am Fahrstuhl durchgeführt, kann dies nun auch aufgeführt werden. Für alle haushaltsnahen Dienstleistungen gilt: Insgesamt 20 Prozent der Aufwendungen, aber maximal bis zu 4.000 Euro pro Jahr können direkt von der Steuer abgezogen werden. Wenn der Antragsteller einen alten, kranken und pflegebedürftigen Angehörigen gepflegt und betreut hat, kann er dies in seiner Steuererklärung eintragen. Ebenso, wenn er im vergangenen Jahr Zeit und Geld in die Kinder- oder Haustierbetreuung im eigenen Haushalt gesteckt hat. Wer jetzt denkt: „Schade, das hatte ich 2014 in meine Steuererklärung geschrieben und es wurde nicht einberechnet”, kann  aufatmen. Denn auch rückwirkend werden die Steuervorteile, die erst seit diesem Jahr gelten, berücksichtigt. Wie genau das geht und was das auch für Steuererklärungen der Zukunft bedeutet, erklären die Steuerberaterinnen Birgit Winkels und Karin Winkler jederzeit gerne. Aber auch für jede weitere individuelle Frage zum Thema Steuern steht das kompetente Team jederzeit zur Verfügung und berät Unternehmen, Selbstständige, Angestellte und Freiberufler gleichermaßen.

jb