Schülerbeförderung in kreisfreien Städten

Änderung des Schulgesetzes

Eltern in den kreisfreien Städten Rostock und Schwerin sollen künftig von den Kosten der Schülerbeförderung befreit werden, wenn ihre Kinder zur örtlich zuständigen Grundschule mehr als zwei Kilometer und mehr als vier Kilometer bis zur örtlich zuständigen weiterführenden Schule zurücklegen müssen. Außerdem soll die Schülersprecherin bzw. der Schülersprecher künftig direkt gewählt werden. Die Abgeordneten des Landtags haben heute über die Änderungen des Schulgesetzes beraten.

„Mit der Neuregelung zur Schülerbeförderung sollen alle Eltern sowie Schülerinnen und Schüler im Land gleichgestellt werden“, betonte Bildungsministerin Hesse. „Schülerinnen und Schüler in Rostock und Schwerin haben nicht grundsätzlich kürzere Schulwege oder geringere Fahrtkosten. Wenn sie einen langen Weg zur nächstgelegenen Schule zurücklegen müssen, sollen künftig wie in den Landkreisen und den großen kreisangehörigen Städten die Kosten der Schülerbeförderung durch das Land getragen werden“, so Hesse. 

Voraussetzung für die Erweiterung der Beförderungsansprüche auf die Schülerinnen und Schüler in Schwerin und Rostock ist, dass die kreisfreien Städte Schuleinzugsbereiche festlegen. Laut Schulgesetz sind sie dazu verpflichtet. Zu den weiteren Änderungen des Schulgesetzes zählt die Möglichkeit der Urwahl der Schülersprecherin bzw. des Schülersprechers. Damit will das Land den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule stärken.

„Die bisherige Regelung, wonach der Schülerrat einer Schule die Schülersprecherin bzw. den Schülersprecher wählt, hat sich zwar bewährt, wurde in einigen Fällen aber auch als undemokratisch empfunden“, bekräftigte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Die Direktwahl soll Schülerinnen und Schülern zeigen, dass sie in einer Demokratie gestalten können, wenn sie sich einbringen“, so Hesse.