Backhaus zur Stallpflicht: „Belastend, aber notwendig!“

Auch knapp elf Wochen nach dem ersten amtlichen Nachweis des hochpathogenen aviären Influenza-A-Virus (HPAI) des Subtyps H5N8 in Mecklenburg-Vorpommern zeigt sich laut Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus keine Entspannung der Lage, die eine Aufhebung der landesweiten Aufstallung rechtfertigt.

„Mir ist bewusst, dass die mehr als zweieinhalb Monate Geflügelpest für alle Beteiligten, insbesondere für unsere Geflügelhalter und Geflügelhalterinnen im Land, eine große Belastung darstellen, aber unter den aktuellen Voraussetzungen ist die landweite Stallpflicht unbedingt erforderlich. Derzeit kann ein ungeschützter Auslauf für das empfängliche Hausgeflügel nicht verantwortet werden. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, Betriebe und Tiere so gut wie vor Erregereinträgen zu schützen“, sagte Backhaus.

Nach wie vor weist das Seuchengeschehen eine hohe Ausbreitungstendenz auf. So hat sich das HPAIV H5N8 seit dem ersten Nachweis Anfang November über das gesamte Bundesgebiet ausgebreitet. Von dem H5N8-Geschehen sind neben M-V weitere 14 Bundesländer, aber auch 20 europäische Mitgliedstaaten sowie 3 Kontinente betroffen. Allein in Deutschland sind bisher 54 AIV-Meldungen bei gehaltenen Vögeln bekannt sowie über 660 Wildvögel positiv auf H5N8 untersucht worden.

„Der erste Eindruck eines nachlassenden Infektionsdruckes täuscht. Das wir bisher relativ glimpflich davongekommen sind, haben wir neben einem Quäntchen Glück insbesondere der unverzüglichen Aufstallung, den eingeleiteten Hygienemaßnahmen, dem Jagdverbot auf Federwild sowie den umfänglichen Untersuchungen zu verdanken“, betonte der Minister.

Seit Beginn des Geflügelpestgeschehens wurden in M-V knapp 670 Wildvogeluntersuchungen durch das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock durchgeführt. In weiteren Abklärungsuntersuchungen bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut bei 193 Wildvögeln das Vorliegen von H5N8. Dies führte im Ergebnis zu 76 amtlich festgestellten Geflügelpestfällen im Wildvogelbereich.

Des Weiteren wurden bisher 89 Wildtiere (Säugetiere) im Rahmen eines Wildtiermonitorings auf AIV-Erreger untersucht. Alle Untersuchungen verliefen mit negativem Ergebnis. Ohne Nachweis des Geflügelpesterregers, aber mit Hinweisen auf eine Vielzahl niedrigpathogener Influenza-A-Varianten verliefen die ca. 1.800 im Rahmen des Wildvogelmonitorings durchgeführten Untersuchungen von bekannten Wildvogelrast- und -brutplätzen.

In Hausgeflügelbeständen bzw. in Zoos oder ähnlichen Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern wurden im Rahmen der risikoorientierten Betriebskontrollen ca. 2.600 Abklärungsuntersuchungen durchgeführt. In 208 Fällen musste die Geflügelpest festgestellt werden. Diese Nachweise führten zu insgesamt 13 Feststellungsmeldungen (11x HPAI H5N8, 1x LPAI H5N2 und 1x LPAI H5) im Hausgeflügelbereich.

„Derzeit blicken wir mit großer Besorgnis auch auf die aktuellen Entwicklungen in Schleswig-Holstein“, so der Minister weiter. Dort stellte das Nationale Referenzlabor für Geflügelpest des Friedrich-Loeffler-Instituts in Proben von einem Wildvogel sowie einem Putenbestand HPAI H5N5 fest. Diese neue Variante wurde damit erstmals in einer Geflügelhaltung in Europa nachgewiesen. Bisher war H5N5 nur bei Wildvögeln in den Niederlanden, in Montenegro, Italien und Kroatien festgestellt worden.

Nach Einschätzungen des FLI handelt es sich bei H5N5 um ein sogenanntes reassortiertes Influenzavirus. Ein solches Mischvirus kann entstehen, wenn in einem infizierten Tier mehrere Virussubtypen zeitgleich auftreten und bei ihrer Vermehrung Erbmaterial austauschen. Solche Ereignisse liegen in der Natur der aviären Influenzaviren. In dem festgestellten Fall zeichnet sich das H5N5-Virus durch ein sehr gravierendes klinisches Geschehen mit hoher Sterblichkeit bei dem infizierten Geflügel aus.

„Dieses Ereignis ebenso wie die weiterhin vielen Nachweise von H5N8 bei Wildvögeln zeigen, dass aviäre Influenzaviren weiterhin in der Fläche vorhanden sind und sich verändern. Um das Risiko der Ausbreitung und die Einschleppung in die Bestände so weit wie möglich zu verhindern, halten wir an den strengen Schutzvorkehrungen fest“, so Backhaus.