Neue Impulse für die Prävention in M-V
Trägerübergreifende Landesrahmenvereinbarung unterzeichnet
Schwerin, 16. Januar 2017. Prävention und Gesundheitsförderung ist ein Thema für Jung und Alt. Sie beginnt bereits mit der Förderung einer gesunden Lebensweise im frühen Kindesalter und erstreckt sich über die gesamte Lebensspanne bis ins hohe Alter. Mit der heutigen Unterzeichnung der Landesrahmenvereinbarung Prävention haben die Vereinbarungspartner einen verbindlichen Rahmen für die Prävention und Gesundheitsförderung in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen.
Damit wird ein wichtiges Ziel aus dem bundesweiten Präventionsgesetz für M-V erreicht. Die Vereinbarung schafft die Grundlage für trägerübergreifende Kooperationen im Land. Neben den gesetzlichen Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern wollen auch die gesetzlichen Renten- und Unfallversicherungsträger sowie das Land Mecklenburg-Vorpommern die Zusammenarbeit bei der Gesundheitsförderung und Prävention auf eine neue Stufe heben.
Die Landesrahmenvereinbarung hat das Ziel, Aktivitäten und Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung im Sinne der nationalen Präventionsstrategie voranzutreiben. Dazu werden erfolgreiche Ansätze und Kooperationen fortgeführt, ausgebaut und gestärkt sowie neue Initiativen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam vorangebracht.
„Prävention und Gesundheitsförderung sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Die Vereinbarung ist eine gute Basis der Partner für gemeinschaftliches Handeln und somit für den weiteren Ausbau von Präventionsangeboten“, betont die Leiterin der vdek-Landesvertretung Kirsten Jüttner. „Die gesetzlichen Krankenkassen werden sich jetzt noch stärker engagieren, auch finanziell. Und das erwarten wir auch von den anderen Beteiligten, dass wir noch aktiver kooperieren und im Rahmen von Projekten sogar neue Partner für eine gezielte Zusammenarbeit gewinnen können.“
Basis für das gemeinsame Handeln sind die in Mecklenburg-Vorpommern einheitlich verabschiedeten Gesundheitsziele sowie der „Leitfaden Prävention“ der gesetzlichen Krankenversicherung, der bereits seit Jahren bei der Präventionsarbeit in der GKV Anwendung findet.
„Die Landesrahmenvereinbarung in Mecklenburg-Vorpommern ist ein wichtiger Meilenstein für die Umsetzung von Prävention in allen Lebenswelten“, betont auch Werner Mall, Leiter des Unternehmensbereichs Prävention bei der AOK Nordost. „Wir wollen die Menschen aktiv miteinbeziehen und dort erreichen, wo sie einen großen Teil ihrer Zeit verbringen beispielsweise in Kitas und Schulen, in den Betrieben, in den klein- und mittelständischen Unternehmen oder auch den Pflegeeinrichtungen – Lebenswelten also, die Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Die neue Vereinbarung ist die ideale Grundlage dafür, die erfolgreichen Präventionsangebote, die alle Partner in den letzten Jahren bereits initiiert, begleitet und unterstützt haben, bestmöglich aufeinander abzustimmen. Gleichzeitig kann sie Impulsgeber für neue Kooperationen sein. Es reicht aber nicht aus, nur neue Projekte zu entwickeln – wir müssen auch wissen, ob die Maßnahmen auch langfristig ihre Ziele erreichen.“
Neben Ansätzen in Kitas und Schule, in der Kommune sowie in der Arbeitswelt, sollen auch Strategien für Personen in belastenden Lebenssituationen und mit eingeschränktem Zugang zu Angeboten der Prävention und Gesundheitsförderung, u.a. langzeitarbeitslose Menschen, weiterentwickelt und ausgebaut werden.
Aktuell kann Mecklenburg-Vorpommern in der Prävention und Gesundheitsförderung bereits viele Erfolge vorweisen. Mit dem Abschluss der Landesrahmenvereinbarung wird erstmalig ein gemeinsamer verbindlicher Qualitätsrahmen geschaffen und die Zusammenarbeit und Vernetzung im Land forciert.