Landesrahmenvereinbarung Prävention und Gesundheitsvorsorge
Glawe: Grundstein für verbindlichere Form der Zusammenarbeit
Gesundheitsministerium MV unterstützt Gesundheitsförderung
Die Lebenserwartung von Männern liegt in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bei 76,5 Jahren, bei Frauen bei rund 82,9 Jahren. „Wir wollen alle gesund leben, arbeiten und alt werden. Die Basis für ein gesundes Leben wird bereits in den ersten Lebensjahren gelegt. Die Gestaltung eines gesunden Lebens- und Arbeitsumfeldes trägt wesentlich zum Erreichen eines hohen Lebensalters bei“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Glawe weiter.
Ab dem Jahr 2016 sind bezogen auf die Mitgliedszahlen der gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen Mittel in Höhe von 5,8 Millionen Euro jährlich für Mecklenburg-Vorpommern zu erwarten. Rund 1,66 Millionen Euro sollen jeweils in Lebenswelten und für das Arbeitsleben ausgegeben werden. Dem gegenüber steuert das Gesundheitsministerium M-V auf freiwilliger Basis insbesondere bei schwierigen Handlungsfeldern wie Sucht und Erwerbslosigkeit Landesmittel in Höhe rund 2,7 Millionen Euro jährlich bei. „Diese werden für die unterschiedlichsten Themen wie Suchtberatung- und -prävention, sexuelle Gesundheit sowie Gesundheitsförderung und Prävention eingesetzt“, sagte Glawe.
Betriebliche Gesundheitsförderung ausbauen
Um Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern, im Besonderen klein- und mittelständischen Unternehmen, den Zugang zu Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung zu erleichtern, richten die Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern eine gemeinsame Koordinierungsstelle ein. „Prävention bietet die Chance, aktiv den Herausforderungen des demografischen Wandels und den damit einhergehenden Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zu begegnen. Betriebliche Gesundheitsförderung ist zwar vielerorts ein Thema, wird aber noch zu wenig praktisch umgesetzt. Es geht darum, Betriebe für eine eigenständige betriebliche Gesundheitsförderung zu gewinnen. Das ist aufgrund der kleinteiligen Struktur in Betrieben eine Herausforderung“, so Glawe.
Bezüglich der Präventions- und Gesundheitsförderungsangebote für erwerbslose Menschen wurde in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit eine gesonderte Regelung getroffen, um Maßnahmen der Arbeitsmarktintegration mit Präventionsleistungen möglichst zu verzahnen. Ferner ist aufgrund seiner Bedeutung und seiner gesetzlichen Aufgaben der öffentliche Gesundheitsdienst bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen, Projekten und Interventionen auf regionaler und kommunaler Ebene regelhaft zu beteiligen. „Das haben wir mit den kommunalen Spitzenverbänden im Land und den Gesundheitsamtsleitungen abgestimmt“, so Glawe weiter.
Statements der Partner
Bernhard Arenz, Präventionsleiter des Landesverbandes Nordost der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
„Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und Krankenkassen arbeiten bereits erfolgreich bei der Gesundheitsförderung zusammen. Insbesondere in den Lebenswelten Schule und Arbeit werden unsere Versicherten von einer vertieften Kooperation profitieren.“
Kirsten Jüttner, Leiterin der vdek-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern
„Bereits seit Jahren finanzieren, unterstützen und begleiten die Ersatzkassen erfolgreich Präventionsangebote zum Beispiel in Kindergärten, Schulen und Betrieben. Seit 2016 stehen nun jährlich deutlich mehr Mittel der Krankenkassen zur Verfügung, um neue Maßnahmen zu entwickeln sowie bewährte Angebote auszubauen. Mit der Landesrahmenvereinbarung nehmen die Vertragspartner die gemeinsame Verantwortung für Prävention und Gesundheitsvorsorge an. Wir wünschen uns auf Basis der Vereinbarung einen Ausbau der Kooperationen sowie neue Partnerschaften für eine gezielte Zusammenarbeit.“
Ralf Hermes, Vorstand IKK Nord
„Als IKK Nord sind wir eng mit dem Handwerk verbunden und bieten als Spezialversicherer seit über 15 Jahren unsere BGF an. Wir konzentrieren uns auf KMU und arbeiten vernetzt und praxisnah. Mit unseren Partnern treiben wir die Projekte zielführend voran.“
Werner Mall, Leiter des Unternehmensbereichs Prävention bei der AOK Nordost
„Prävention und Gesundheitsförderung leisten einen wesentlichen Beitrag zur gesundheitlichen Chancengleichheit. Die neue Vereinbarung ist die ideale Grundlage dafür, die erfolgreichen Präventionsangebote, die alle Partner in den letzten Jahren bereits initiiert, begleitet und unterstützt haben, bestmöglich aufeinander abzustimmen. Gleichzeitig kann sie Impulsgeber für neue Kooperationen sein. Es reicht aber nicht aus, nur neue Projekte zu entwickeln – wir müssen auch wissen, ob die Maßnahmen auch langfristig ihre Ziele erreichen.“
Hintergrundinformationen zur Landesrahmenvereinbarung Prävention und Gesundheitsvorsorge
Das Präventionsgesetz des Bundes ist die Grundlage für eine stärkere Kooperation der Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen. Im Mittelpunkt steht dabei Prävention und Gesundheitsförderung in den verschiedenen Lebenswelten der Menschen, wie beispielsweise Kindergarten, Schule und Arbeit sowie das Wohnumfeld weiter auszubauen. Es berechtigt und verpflichtet die Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern zu Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention nach Maßgabe des Präventionsleitfadens in Höhe von rund 5,8 Millionen Euro. Um die Mittel zielgerecht einzusetzen, war eine Abstimmung mit anderen auch für Prävention zuständigen Sozialversicherungsträgern (SVT) und den einzelnen Ländern durch das Aushandeln einer Rahmenvereinbarung vorgesehen.
In Mecklenburg-Vorpommern wurden hierzu Verhandlungen geführt. Zu den Beteiligten gehören die in Mecklenburg-Vorpommern tätigen Krankenkassen, der Verband der Ersatzkassen (vdek) für seine Mitglieder, AOK Nordost, BKK Nordwest, Knappschaft Bahn See (KBS), SVLFG (Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten, Gartenbau), IKK und weiteren Sozialversicherungsträgern (SVT) wie Deutsche Rentenversicherung Nord (DRV Nord) und Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sowie die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern. Die Federführung hierfür liegt bei den Krankenkassen. In die Gespräche wurden auch die kommunalen Spitzenverbände im Land und die Bundesagentur für Arbeit einbezogen. Im Ergebnis ist eine Rahmenvereinbarung für Mecklenburg-Vorpommern entstanden, die am Montag in Schwerin unterzeichnet wurde.