Steuererklärungen für 2016 werden ab März bearbeitet
Ab März dieses Jahres können die Finanzämter die Steuererklärungen für das vergangene Jahr bearbeiten. Erst dann stehen die bundeseinheitlichen Programme für die Berechnung zur Verfügung.
Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben noch bis Ende Februar Zeit, ihre Daten elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln. Auch die bundeseinheitliche Software zur Berechnung der Steuern wird den Ländern voraussichtlich erst im Laufe des Februars zur Verfügung gestellt. Daher können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ämtern erst ab Mitte März dieses Jahres mit der Bearbeitung der Steuererklärungen für das Jahr 2016 beginnen.
Finanzminister Mathias Brodkorb: „In den vergangenen Jahren wurde immer wieder über Steuerbetrug und -hinterziehung gesprochen. Ich möchte mich daher an dieser Stelle bei allen ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern bedanken. Denn sie leisten den wohl wichtigsten Beitrag für unsere öffentliche Infrastruktur – für gute Bildung in Schulen und Hochschulen, für den Bau und Erhalt von Straßen und nicht zuletzt für die Sicherheit in unserem Land. Das alles wäre ohne eine leistungsfähige Einnahmeverwaltung nicht denkbar. Nicht minder stolz bin ich daher auf die 1.850 Beschäftigten in unseren Finanzämtern. Allein im vergangenen Jahr haben sie über 450.000 Steuererklärungen bearbeitet und damit die Grundlage für die Funktionsfähigkeit unseres Staates gelegt.“