2017 Verbesserungen bei der Schülerbeförderung nötig
Für 2017 hat der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Matthias Crone, Verbesserungen bei der Schülerbeförderung gefordert. Crone wies darauf hin, dass Jahr für Jahr ein großer Teil der Eingaben an ihn aus dem Schulbereich die Schülerbeförderung betreffen: „Es ist nötig, die Situation bei der Schülerbeförderung deutlich zu verbessern. In der Fläche haben wir zum Teil erhebliche, bisweilen sogar unzumutbare Beförderungszeiten. Das schadet den Schülern und auch dem Ruf des ländlichen Raumes.“
Crone unterstrich, dass in den letzten Jahren viele Ganztagsschulen entstanden sind: „Der lange Schultag sollte nicht unnötig beim Warten oder im Bus verlängert werden.“ In manchen Fällen komme es zu – planmäßigen – Wartezeiten von über einer Stunde bis zur Busabfahrt. Auch die Beförderungszeiten selbst bewegten sich nicht immer in der vorgesehenen Zumutbarkeitsgrenze von 60 Minuten (ab Jahrgangstufe 5). „Die Träger der Schülerbeförderung sind aber verpflichtet, für die Schüler zumutbare Beförderungszeiten sicherzustellen“, so Crone.
In einigen Fällen sei es mit Hilfe der zuständigen Landkreise aber gelungen, Verbesserungen zu erzielen. So in einer Region: Dort sollten die Schüler nach neuem Fahrplan zunächst 45 Minuten nach Unterrichtsschluss auf den Schulbus warten und anschließend erst nach bis zu weiteren 3 Stunden - verbunden mit mehrmaligem Umsteigen - zu Hause ankommen. Inzwischen habe das Verkehrsunternehmen nachgebessert.
Änderungsbedarf sieht der Bürgerbeauftragte auch bei der gesetzlichen Regelung zur Beförderung der Schüler an eine örtlich unzuständige Schule. Diese Schüler könnten nur kostenlos an der öffentlichen Schülerbeförderung zur örtlich zuständigen Schule teilnehmen. Für Fahrten in andere Richtungen sehe das Gesetz keine Hilfe vor. „Immerhin enthalten die meisten Satzungen der Landkreise aber Regelungen zu Teilerstattungen. Das löst das Problem für die Eltern aber nicht immer. Freiheit der Schulwahl sollte keine Freiheit nur für Wohlhabende sein“, erklärte Crone.
Der Bürgerbeauftragte erinnerte daran, dass gemäß der Koalitionsvereinbarung 2016-2021 zu Gunsten der Schüler in den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock eine Gesetzesänderung vorgesehen ist. Künftig soll auch dort die Beförderung zur örtlich zuständigen Schule kostenfrei sein. Crone dazu: „Dies wäre eine gute Gelegenheit, die Kostenregelung auch für die Schüler von nicht zuständigen Schulen im ganzen Land zu verbessern und zu klären. Es sollte nicht sein, dass für manche Schüler überhaupt keine Hilfe gewährt wird“, heißt es in einer Pressemitteilung von Wolfgang Schloh (v.i.S.d.P.)