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Wann Gewinne steuerpflichtig sind und worauf es zu achten gilt

Wann Gewinne steuerpflichtig sind und worauf es zu achten gilt
Steuerberaterin Monika Brüning von Fuchs & Partner, Foto: maxpress

Altstadt • Online-Plattformen wie eBay bieten eine einfache Möglichkeit, gebrauchte Gegenstände zu verkaufen, um mal wieder klar Schiff zu machen. Doch wer regelmäßig Waren anbietet, könnte ins Visier des Finanzamts geraten. Ab wann gilt ein Verkauf als gewerblich und welche steuerlichen Pflichten entstehen dann? Die hauspost hat mit Steuerberaterin Monika Brüning über dieses wichtige Thema gesprochen.

hauspost: Viele Menschen verkaufen gelegentlich private Gegenstände über eBay. Müssen sie sich Gedanken über Steuern machen?
Monika Brüning: Wer nur manchmal gebrauchte Gegenstände veräußert, muss sich keine Sorgen machen. Solche Verkäufe bleiben in der Regel steuerfrei. Kritisch wird es, wenn jemand regelmäßig Artikel anbietet, insbesondere Neuware oder größere Mengen. Dann kann das Finanzamt eine gewerbliche Tätigkeit annehmen – mit entsprechenden steuerlichen Konsequenzen. Entscheidend ist das Gesamtbild: Verkauft jemand zum Beispiel seine private Schallplattensammlung über einen längeren Zeitraum, bleibt das privat. Kauft er aber gezielt günstige Platten ein, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, sieht das anders aus.

hauspost: Gibt es eine klare Grenze zwischen privatem und gewerblichem Verkauf?
Monika Brüning: Eine feste Grenze gibt es nicht, aber es gibt typische Anzeichen. Wer Waren gezielt zum Weiterverkauf erwirbt, große Mengen ähnlicher Artikel verkauft oder regelmäßig hohe Umsätze erzielt, wird schnell als gewerblicher Verkäufer eingestuft. Auch die Art der Artikel kann eine Rolle spielen – zum Beispiel, wenn immer wieder limitierte Sneaker oder Elektronikgeräte verkauft werden. Ein weiteres Indiz ist die Verkaufsfrequenz: Wer monatlich nur ein paar Einzelstücke zu Geld macht, fällt eher nicht unter die gewerbliche Kategorie. Wer aber jede Woche mehrere Artikel loswird, läuft Gefahr, als Händler eingestuft zu werden.

hauspost: Welche steuerlichen Folgen hat es, wenn jemand als gewerblicher Verkäufer gilt?
Monika Brüning: Zunächst einmal müssen gewerbliche Verkäufer ihre Einnahmen versteuern. Das betrifft die Einkommensteuer, eventuell Umsatzsteuer und bei größeren Gewinnen auch Gewerbesteuer. Außerdem besteht die Pflicht, ein Gewerbe anzumelden. Wer das nicht tut und steuerpflichtige Einnahmen verschweigt, riskiert Nachzahlungen, Bußgelder oder sogar ein Steuerstrafverfahren. Seit 2023 übermitteln Plattformen wie eBay automatisch Daten ans Finanzamt, sodass Kontrollen zunehmen. Es gibt zwar eine Freigrenze von 30 Verkäufen oder 2.000 Euro Umsatz pro Jahr, aber wer darüber liegt, kann überprüft werden.

hauspost: Angenommen, jemand verkauft regelmäßig online – welche steuerlichen Pflichten hat er konkret?
Monika Brüning: Wer als gewerblicher Verkäufer eingestuft wird, muss seine Einnahmen in der Steuererklärung angeben. Das gilt für die Einkommensteuer. Und wenn der Umsatz bei mehr als 25.000 Euro im Jahr liegt, fällt auch Umsatzsteuer an. Kleinunternehmer können sich unterhalb dieser Grenze von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Zudem kann ab einem Gewinn von rund 24.500 Euro im Jahr Gewerbesteuer fällig werden. Wichtig ist, Belege aufzubewahren – nicht nur über Verkäufe, sondern auch über mögliche Ausgaben wie Versandkosten oder Beschaffungspreise.