Neuerungen im Bewohner- und Besucherparken
Zonenübergreifendes Parken nochmals bis 2025 verlängert
Schwerin • Die im April 2024 eingeführte Ausnahmeregelung zum zonenübergreifenden Bewohnerparken wird aufgrund der weiterhin hohen Bauintensität im gesamten Innenstadtbereich und zahlreicher Großbaustellen noch einmal bis Ende 2025 verlängert.
Ab 1. Januar 2025 steigen die Gebühren für das Bewohnerparken in Schwerin auf 120 Euro. Ausgegeben wird ein Bewohnerparkausweis nur an Antragsteller mit Hauptwohnsitz in der entsprechenden Bewohnerparkzone und für Fahrzeuge bis zu einer Länge von maximal 5,50 Meter. Auch das Besucherparken in Bewohnerparkzonen wurde neu geregelt: Dazu sind jetzt im BürgerBüro des Stadthauses Blanko-Besuchertagesausweise für 10 € in unbegrenzter Stückzahl erhältlich.
Die Mindestabgabe erfolgt im Dreier-Block für 30 € und nur an Bewohner der Parkzone. Bei Nutzung wird das Datum und Kennzeichen auf dem Tagesausweis selbstständig eingetragen und der Ausweis gut sichtbar im Fahrzeug platziert. Der Besuchertagesausweis ist genauso teuer wie das reguläre Tagesparkticket, ermöglicht aber auch das ganztägige Parken in Bewohnerparkbereichen ohne Parkscheinautomaten.
Pressestelle LHS